Abschreibung
Abschreibungen bezeichnen die Wertminderung durch Abnutzung bzw. Verbrauch von Vermögensgegenständen im Rechnungswesen. Sie vermindern als betrieblicher Aufwand den Gewinn eines Unternehmens.
Einfaches Beispiel einer linearen Abschreibung:
Ein Auto wird zu einem Wert von 40.000 € gekauft und soll 5 Jahre genutzt werden. Demnach werden für jedes Jahr 8.000 € und damit ein Fünftel des Gesamtwertes abgeschrieben.
Tipp: Werden Vermögensgegenstände beim Kauf finanziert, ist es ratsam, für die Tilgungszeit eine ebenso lange Dauer zu wählen wie für die Zeit der Abschreibung. So ist gewährleistet, dass die notwendige Liquidität der entsprechenden Nutzung entspricht.
Ein abgeschriebener Vermögensgegenstand wird in der Buchhaltung zumeist mit einem Wert von 1 € geführt, um ihm Sichtbarkeit zu geben. Hat ein Vermögensgegenstand nach Ablauf der Abschreibung noch einen Verkaufswert, entsteht durch den Verkauf ein sogenannter Veräußerungsgewinn. Dieser muss versteuert werden. Diesen Vorgang nennt man auch die Auflösung stiller Reserven.

