Forderung

Hat ein Unternehmer (–> Gläubiger) für einen Kunden (–> Schuldner) eine Dienstleistung erbracht oder Sachgüter (Waren) geliefert, dann hat er gegenüber diesem einen Anspruch. Der Kunde kommt diesem Anspruch/dieser Forderung im Normallfall mit der Begleichung einer Rechnung nach.

Eine Forderung eines Unternehmers kann auch bestehen, wenn er einem Lieferanten bereits Geld für Sachgüter (bspw. Maschinen oder Ersatzteile) gezahlt hat. Die Forderung besteht dann in der Lieferung dieser Güter durch den Lieferanten nach Absprache/Vertrag.

Das Gegenteil nennt man –> Verbindlichkeit. Hier ist der Unternehmer in der Rolle des Schuldners.



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