Freie Mitarbeiter (Freelancer)
Freie Mitarbeiter in einem Unternehmen verfügen nicht über einen festen Arbeitsvertrag, sind damit selbstständig, keine Arbeitnehmer ihres Auftraggebers und daher auch nicht sozialversicherungspflichtig.
Und hier liegt das Problem: Freelancer müssen gewisse Kriterien erfüllen, um nicht in Gefahr zu laufen, von den Trägern der Sozialversicherung oder dem Finanzamt als scheinselbstständig enttarnt zu werden:
- Freelancer sollten für mehrere Unternehmen/Auftraggeber arbeiten.
- Sie sollten nicht die gleichen Aufgaben erledigen wie ein festangestellter Mitarbeiter, sondern klar definierte Aufträge und eigene Projekte haben.
- Sie verfügen oftmals über eigenes Arbeitsmaterial oder eine eigene technische Ausrüstung.
- Sie haben keinen Urlaubsanspruch.
- Sie stellen keine regelmäßigen Rechnungen in identischer Höhe.
- Sie verfügen nicht über einen festen Arbeitsplatz im Büro, haben keine eigene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Wird ein Freelancer als Scheinselbstständiger enttarnt, ist der Auftraggeber gezwungen, die Sozialbeiträge nachträglich zu entrichten. Umgekehrt kann der Scheinselbstständige einen festen Arbeitsvertrag bei seinem Auftraggeber einklagen.

