Unfallversicherung
Um seine Arbeitnehmer im Fall von Unfällen (auch auf dem Arbeitsweg), Berufskrankheiten oder gegen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abzusichern, ist jeder Unternehmer verpflichtet, seinen Betrieb bei der Berufsgenossenschaft oder bei einem anderen zuständigen Träger anzumelden und den gesamten Betrag für die Unfallversicherung aller seiner Mitarbeitenden zu tragen.
Die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt nicht nur im Schadensfall, sondern sorgt auch für die medizinische und berufliche Rehabilitation sowie für die Auszahlung von Renten und Übergangsgeldern.

