Ein Online-Handbuch
für Unternehmer

… und für alle, die Unternehmer werden wollen.

Unternehmer­wissen

Liebe Nutzer*innen meiner Website,

Unternehmer ist kein Beruf sondern eine Berufung. Doch nirgendwo wird gelehrt, was genau ein Unternehmer wissen oder können muss, um eine Firma erfolgreich führen zu können. Nicht in der Schule, nicht in der Ausbildung und auch nicht im Studium.

Doch was genau muss ein Unternehmer alles wissen? Eigentlich gar nichts, denn in Wikipedia steht ja alles! Diese Äußerung höre ich häufiger und sie ist auch durchaus richtig.

Jedoch hat sich mir immer wieder die Frage gestellt, welche Themen es denn Wert wären, von einem Unternehmer in Wikipedia nachgeschlagen zu werden?

Und so habe ich begonnen, für Unternehmer wichtige Schlagwörter zusammenzutragen, und war nach Abschluss meiner Arbeit selbst überrascht, dass es mehr als 200 geworden sind. Einen Teil davon sehen Sie hier veröffentlicht. Weitere werden folgen.

Doch zunächst finden Sie im Folgenden einige Worte von mir zur Erfolgsgeschichte unseres deutschen Mittelstands – ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt!

Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre!

Herzlichst,  Uwe Kraft

Der deutsche Mittelstand –
eine Erfolgs­geschichte

Laut EU-Richtlinie gilt als mittelständisches Unternehmen ein Unternehmen, welches nicht mehr als 250 Mitarbeiter hat und einen Umsatz von nicht mehr als 50 Mio. € pro Jahr erwirtschaftet.

Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitern und einem Umsatz bis zu 2 Mio. € werden als kleine Unternehmen bezeichnet.

Und kleinste Unternehmen sind per Definition diejenigen, welche weniger als 10 Mitarbeiter und bis zu 2 Mio. € Umsatz pro Jahr ausweisen.

Tatsächlich werden dem Mittelstand in der BRD mit Stand 2018 ca. 2,6 Mio. Betriebe zugeordnet. Ca. 70 % dieser Betriebe haben dabei maximal 2 Mitarbeiter.

Diese mittelständischen Betriebe befassen sich mit Handwerk, Produktion, Handel- sowie Dienstleistungen und decken damit alle möglichen Arten des unternehmerischen Erwerbs ab.

Mittelständische Betriebe werden in der Regel vom Inhaber geführt. Oftmals helfen Familienmitglieder im Betrieb mit. Daher wird auch oft von Familienbetrieben gesprochen.

Erwähnt ein Politiker einen mittelständischen Betrieb, meint er zumeist Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern, die vom Eigentümer und seiner Familie geführt werden. Grund ist, dass ein Politiker das große Ganze im Blick haben muss und sich um Details nur unzureichend kümmern kann.

Wir wollen in der weiteren Betrachtung jedoch bei den tatsächlichen kleineren mittelständischen Betrieben bleiben.

Das ist sehr einfach! Für die meisten Tätigkeiten bedarf es keinen besonderen Voraussetzungen, Fähigkeiten oder Kenntnissen. Einfach bei der zuständigen Kommune einen Antrag für einen Gewerbeschein abholen, ausfüllen, abgeben – fertig.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Wer bspw. in gewissen Gewerken des Handwerks (Zimmerei, Heizung/Sanitär, KFZ-Mechanik etc.) einen Betrieb gründen will, muss dafür den entsprechenden Meistertitel des Handwerks vorweisen oder dafür sorgen, dass dem Betrieb ein Meister des entsprechenden Gewerkes angehört.

Auch, wer Waren transportieren will oder einen gastronomischen Betrieb eröffnen will, braucht dafür spezielle Prüfungen oder Genehmigungen.

Jetzt wird es noch deutlich schwieriger. Denn das Fach „Unternehmertum“ wird in keiner Schule Deutschlands wirklich gelehrt. Zwar haben viele Berufsausbildungen oder Studiengänge Ansätze für die Lehre von Führungs- oder Managementaufgaben, der selbständige Unternehmer wird dabei aber nur unterschwellig – wenn überhaupt – berücksichtigt.

An dieser Stelle möchte ich kurz den Unterschied zwischen einem Manager und einem Unternehmer erklären:

Ein Manager ist ein Angestellter – meist eines größeren Betriebs – und hat klare Aufgaben und Ziele, an welchen er in regelmäßigen Abständen gemessen wird.
Erreicht er seine Ziele nicht oder erledigt er seine Aufgaben unzureichend, wird sein Vertrag gekündigt. Oftmals erhält er vor allem in Konzernen nach Vertragskündigung zusätzlich eine Abfindung.

Der Unternehmer jedoch arbeitet selbstständig (der Volksmund sagt hier auch „selbst“ und „ständig“, worin sicher viel Wahrheit liegt), was bedeutet, dass er zu jeder Zeit mit seinem gesamten Vermögen haftet und für begangene Fehler persönlich zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Zwar kann er seine Verantwortung durch Gründung einer Kapitalgesellschaft (bspw. einer GmbH) begrenzen, jedoch gilt dies für die meisten Selbständigen nicht, da sie als Personengesellschaft firmieren und damit persönlich haften.

Als erfolgreicher Unternehmer ist es wichtig, sich zusätzlich zu den Themen des eigentlichen Unternehmenszweckes in unterschiedlichen Themen und Bereichen sehr gut auszukennen, um allen Anforderungen gerecht werden zu können. Nachfolgend werden wesentliche Wissensgebiete erläutert, welche für einen Unternehmer zusätzlich zu dem Zweck, zu dem er die Firma gegründet hat, von großer Bedeutung sind.

Die Themen sind alphabetisch sortiert und unterliegen damit keiner Gewichtung. Ich bitte darüber hinaus, zu berücksichtigen, dass es trotz der Vielzahl an Themen und Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit geben kann, da es sicherlich noch viele weitreichende Themen und Details zum Unternehmerdasein im deutschen Mittelstand gibt.

Ich möchte mich in diesem Glossar auf die für die tägliche Praxis wichtigsten Themen beschränken und diese so einfach und so kurz wie möglich darstellen.

Glossar E

–> Die richtigen Dinge tun

Effektivität bedeutet, die richtigen Dinge zu tun. Effizienz heißt, die richtigen Dinge richtig zu tun.

Wenn wir bspw. den Zug oder einen Pkw nutzen, um nach Berlin zu fahren, wenn wir nach Berlin fahren möchten, handeln wir effektiv. Effizient handeln wir, wenn wir den Zug nach Berlin wählen, der uns möglichst schnell und ohne Umwege ans Ziel bringt. Oder wenn wir für unsere Reise mit dem Pkw ein Navigationsgerät nutzen, um auf dem kürzesten oder schnellsten Weg nach Berlin zu fahren.

Das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns kam Ende des 15. Jahrhunderts in Italien auf und ist damit ein in Europa historisch gewachsenen Leitbild, das heute im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsdebatte wieder an Bedeutung gewinnt.

Ein ehrbarer Kaufmann trägt Verantwortung für das eigene Unternehmen und dessen langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Er ist ehrlich, aufrichtig, verlässlich und gerecht. Das Wohl seiner Mitarbeiter, Kunden, der Gesellschaft und der Umwelt bestimmen sein Handeln.

Größere Unternehmen verpflichten sich im Rahmen ihrer CSR-Leitsätze (CSR = Corporate Social Responsibility) den Werten des ehrbaren Kaufmanns.

Das Vermögen, das dem Inhaber oder den Gesellschaftern eines Unternehmens gehört, bezeichnet das Eigenkapital. Neben den wichtigen Rücklagen umfasst das Eigenkapital auch das Grund- oder Stammkapital eines Unternehmens oder das nicht finanzierte (ohne Schulden) Anlagevermögen.

Als Einkauf bezeichnet man die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, die Sie für Ihre Unternehmung benötigen. Gemäß dem unternehmerischen Grundsatz „Im Einkauf liegt der Gewinn“ sind Sie gut beraten, bspw. Waren möglichst günstig zu erwerben, um sie mit einem Aufschlag an Ihre Kunden weiterzuverkaufen. Sie erzielen damit einen guten –> Deckungsbeitrag.

Kleingewerbetreibende und Ausübende der freien Berufe (–> Freie Mitarbeiter) ermitteln ihren Gewinn über die sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Im Fall der freien Berufe ist dies sogar unabhängig von der Höhe des Umsatzes resp. Gewinns zulässig.

Der Name der gesetzlich vorgegebenen Gewinnermittlungsmethode leitet sich von der Art der Berechnung ab:

Gewinn = Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben

Nach der EÜR ergibt sich der Gewinn ergibt sich somit aus den Betriebseinnahmen minus/abzüglich der Betriebsausgaben.

Wird ein betriebliches Fahrzeug auch privat genutzt, ergibt sich ein sog. geldwerter Vorteil. Für die Berechnung dieses Vorteils wir die „Ein-Prozent-Regelung“ angewandt.

Im Fall von Privatfahrten beträgt der geldwerte Vorteil 1 % des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs.

Für berufliche/betriebliche Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte werden für jeden Kilometer Entfernung (nur eine Strecke, nicht Hin- und Rückfahrt) 0,03 % des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs angesetzt. 

Bitte beachten Sie dabei: Der bei der Ein-Prozent-Regelung herangezogene Listenpreis beizieht sich stets auf den Preis eines Neuwagens, auch wenn das Fahrzeug ursprünglich gebraucht gekauft wurde.

Unternehmerischer Erfolg ist das Ziel eines jeden Unternehmers und lässt sich gemeinhin am –> Gewinn eines Unternehmens messen. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere individuelle Erfolge, vor allem im menschlichen Bereich, die numerisch nicht messbar sind.

Generell ist Erfolg ganz welcher Art kein Zufall und setzt viel Zeit und Engagement, aber auch eine positive Grundhaltung voraus, die in allen Lebensbereichen über einen längeren Zeitraum gelebt werden sollte.

–> Gewinn

Glossar F

Aufgabe einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist die Unterstützung und Beratung des Unternehmers und damit Arbeitgebers hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Tatsächlich benötigt jedes Unternehmen mit einem und mehr Mitarbeitern eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung ist für jeden mit entsprechenden Voraussetzungen möglich. Im Regelfall kaufen kleinere Betriebe diese Dienstleistung bei Externen ein.

Factoring wird von Unternehmen zur Absicherung ihrer Liquidität genutzt. Das Unternehmen überträgt dabei offene Forderungen an Kunden an einen Factoring-Anbieter, der diese Forderungen an das Unternehmen auszahlt und zumeist auch das volle Kreditrisiko übernimmt. Der Vorteil für den Unternehmer ist eine finanzielle Sicherheit, da der Kapitalfluss nicht abreißt. Der Nachteil ist jedoch, dass Factoring-Gesellschaften erhebliche Gebühren erheben. Factoring stellt somit eher für größere Unternehmen eine geeignete Finanzierungsmethode dar.

Familienmitglieder sind im deutschen Mittelstand von zentraler Bedeutung. Sie sind zumeist eine wichtige Stütze für den Unternehmer und halten den Betrieb am Laufen. Nicht selten (bspw. in der Landwirtschaft) sind es mehrere Generationen, die sich in einem Familienunternehmen engagieren. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass alle unterstützenden Familienangehörigen sozialversichert sind, um im Alter ausreichend versorgt zu sein.

Darüber hinaus bedeutet es viel Engagement, ein eigenes Unternehmen zu führen. Für Hobbys und auch für die Familie bleibt dabei oft nur wenig Zeit. Da ist es zum einen womöglich sinnvoll, wenn die Familie in der Firma mitarbeitet, zum anderen sollte man als Unternehmer sehr viel Freude und Kraft aus seiner beruflichen Tätigkeit ziehen und diese eher als Berufung denn als reinen Broterwerb sehen.

Familiy Offices bezeichnen keinesfalls mittelständische, ggf. familiengeführte, Unternehmen.
Es handelt sich dabei eher um Firmen, die das Investment- und Vermögensmanagement sehr reicher Familien übernehmen.
In diesem Zusammenhang ergeben sich durchaus Berührungspunkte mit dem Mittelstand: Family Offices investieren dann und wann in mittelständische Unternehmen.

–> Produktion

Das Finanzamt ist eine Landesbehörde, deren Aufgabe die Verwaltung von Steuern ist. Beim Finanzamt erhalten Sie die Steuernummer für Ihr Unternehmen, ebenso die Umsatzsteueridentifikationsnummer, die Sie für Auslandsgeschäfte benötigen.

Darüber hinaus melden Sie Ihre Steuererklärung an diese Behörde und umgekehrt erhalten Sie Geld inkl. Zinsen für eine zu hohe Steuerzahlung zurück.

Gerät Ihr Unternehmen in finanzielle Not, können Sie mit dem Finanzamt auch eine Vereinbarung über die Stundung Ihrer Steuern treffen. Zudem hat das Finanzamt das Recht, einen direkten Insolvenzantrag zu stellen.

Vom Finanzamt vorgegebene Fristen sollten Sie unbedingt einhalten. Andernfalls könnten Säumniszuschläge drohen. Vor allem in schwierigen Situationen ist es ratsam, aktiv mit dem Finanzamt zu kommunizieren, im besten Fall gemeinsam mit Ihrem Steuerberater!

Will ein Unternehmer (oder auch eine Privatperson) ein Wirtschaftsgut erwerben und verfügt nicht im vollen Umfang über die finanziellen Mittel, kann das fehlende Kapital bspw. von einer –> Bank über ein Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Diese Bereitstellung von Kapital bezeichnet man als Finanzierung.
Das Wirtschaftsgut geht in das Eigentum des Käufers über. Im Gegenzug verlangen Finanzierungsunternehmen zumeist Sicherheiten.

Ein Kaufmann führt unter dem Namen seiner Firma seine Geschäfte. Demzufolge bezeichnet die Firmierung die Benennung eines Unternehmens. Oftmals wird der Begriff der Firma auch als Synonym für –> Unternehmen verwendet.

Waren und Dienstleistungen ähneln sich zumeist sehr. Um das eigene Unternehmen hervorzuheben, genügt es daher nicht nur, hervorragende Produkte oder Dienstleistungen anzubieten. Vielmehr sollten Sie auch an Ihrer Außenwirkung arbeiten und zumindest ein individuelles Logo (Firmenzeichen) von einem professionellen Grafiker erstellen lassen.

Um der Gefahr vorzubeugen, dass Ihr Firmenname sowie Ihr Logo von der Konkurrenz kopiert werden (und dies geschieht im Fall erfolgreicher Unternehmen nicht selten), ist es ratsam, beides schützen zu lassen.
Hierzu wenden Sie sich am besten an einen Patentanwalt oder direkt an das Deutsche Patent- und Markenamt. Auf der Website des DPMA können Sie Ihre Marke gegen eine Gebühr anmelden und zudem recherchieren, ob es bereits einen Markeneintrag in ähnlicher Art für Ihren Geschäftsbereich (eingeteilt in sog. Nizza-Klassen) gibt. Sollte dies der Fall sein, wäre es ratsam, Ihren Geschäftsauftritt nochmals zu überarbeiten.

Unser Tipp: Generell ist es einfacher, eine sog. Wort-Bild-Marke anzumelden als eine reine Wort-Marke. Das Bild in Ihrem Logo sollte dabei den Gegenstand Ihres Angebots nicht zu stark betonen resp. abbilden, um späteren Anfechtungen vorzubeugen.

Nach Eintragung in das Markenregister ist Ihr Logo (ggf. mit Firmenname) ein geschütztes Markenzeichen. Das bekannte „R im Kreis“ für Registered Trademark dürfen Sie dann gerne nutzen. Da es sich aber um ein Zeichen aus dem angloamerikanischen Raum handelt, ist dies nicht nötig.

Auch, wenn heutzutage die meisten geschäftlichen Vorgänge digital abgewickelt werden, werden einige Bestandteile der sog. Geschäftsausstattung noch immer in Papierform benötigt. Beispiele sind Briefbögen, Rechnungsvordrucke, Lieferscheine oder auch Notizblöcke. Wie auch bei den digitalen Vorlagen, sollten diese so gestaltet sein, dass sie unverwechselbar der eigenen Firma zuzuordnen sind. Das heißt, ihr Layout sollte der –> Corporate Identity folgen und damit das –> Firmenlogo abbilden sowie die für die Firma definierten Farben und Schriften nutzen.

Firmenstempel sind heute nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben und auch nicht sehr verbreitet. Ich finde jedoch, dass sie zu einem seriösen Auftritt eines Unternehmens dazugehören.

Ein Firmenstempel sollte alle wichtigen Informationen wie Name, Adresse, Telefon, E-Mail, Webadresse und ggf. das Firmenlogo wiedergeben. Genutzt wird er bspw. auf Verträgen, Quittungen, Rechnungen oder auch Arbeitszeugnissen. Auch digitale Stempel finden immer häufiger Verwendung.

Die Ermittlung des Wertes einer Firma wird vor allem dann relevant, wenn das Unternehmen einen Kredit beantragen muss oder veräußert werden soll. Für den potenziellen Käufer ist dabei vor allem entscheidend, dass er das erworbene Unternehmen trotz der Erwerbskosten erfolgreich fortführen kann.

Die Verfahren, mit denen der Firmenwert ermittelt wird, beziehen sich entweder auf den Substanzwert des Unternehmens (i. e. Bewertung von Vermögen und Schulden) oder auf dessen Ertragswert (i. e. Bewertung zu erwartender Erträge), können höchst unterschiedliche Ergebnisse liefern und sollten daher nie isoliert angewendet und betrachtet werden.

Generell ist anzuraten, dass das Prozedere den Anforderungen und Interessen von Käufer und Verkäufer genügt, um ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis zu erzielen.

–> Banken

In Deutschland gibt es über sog. Förderbanken die Möglichkeit, günstige Darlehen aus öffentlichen Mitteln zu erhalten. Die bekannteste Förderbank ist dabei sicherlich das Förderinstitut des Bundes, die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Aber auch jedes Bundesland unterhält eine eigene Förderbank.

Um in den Genuss eines zinsgünstigen Darlehens einer Förderbank zu kommen, müssen Sie sich an Ihre Hausbank wenden. Dabei ist die Vergabe generell an Kriterien gebunden. Diese können die Schaffung von Arbeitsplätzen im Inland, die Generierung von EU-Umsätzen oder hohe technologische Ansprüche im Rahmen Ihres geschäftlichen Vorhabens sein.

Sind diese gegeben, kann es zu einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Finanzierungslast zwischen Ihnen, Ihrer Hausbank und einer Förderbank kommen. Man spricht in diesem Fall auch von einem Drei-Säulen-Modell.

Förderungen und Förderprogramme für Unternehmer gibt es in großer Zahl in Deutschland. Dabei wird zumeist nur ein kleiner Teil der Förderung über Zuschüsse gewährt. Der weitaus größere Teil besteht aus günstigen Darlehen wie etwa von einer Förderbank wie bspw. der Förderbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Die Beantragung von Förderungen ist recht aufwendig, werden von den entsprechenden Stellen doch zahlreiche Unterlagen vom Unternehmer gefordert.

Hat ein Unternehmer (–> Gläubiger) für einen Kunden (–> Schuldner) eine Dienstleistung erbracht oder Sachgüter (Waren) geliefert, dann hat er gegenüber diesem einen Anspruch. Der Kunde kommt diesem Anspruch/dieser Forderung im Normallfall mit der Begleichung einer Rechnung nach.

Eine Forderung eines Unternehmers kann auch bestehen, wenn er einem Lieferanten bereits Geld für Sachgüter (bspw. Maschinen oder Ersatzteile) gezahlt hat. Die Forderung besteht dann in der Lieferung dieser Güter durch den Lieferanten nach Absprache/Vertrag.

Das Gegenteil nennt man –> Verbindlichkeit. Hier ist der Unternehmer in der Rolle des Schuldners.

Freie Mitarbeiter in einem Unternehmen verfügen nicht über einen festen Arbeitsvertrag, sind damit selbstständig, keine Arbeitnehmer ihres Auftraggebers und daher auch nicht sozialversicherungspflichtig.

Und hier liegt das Problem: Freelancer müssen gewisse Kriterien erfüllen, um nicht in Gefahr zu laufen, von den Trägern der Sozialversicherung oder dem Finanzamt als scheinselbstständig enttarnt zu werden:

  • Freelancer sollten für mehrere Unternehmen/Auftraggeber arbeiten.
  • Sie sollten nicht die gleichen Aufgaben erledigen wie ein festangestellter Mitarbeiter, sondern klar definierte Aufträge und eigene Projekte haben.
  • Sie verfügen oftmals über eigenes Arbeitsmaterial oder eine eigene technische Ausrüstung.
  • Sie haben keinen Urlaubsanspruch.
  • Sie stellen keine regelmäßigen Rechnungen in identischer Höhe.
  • Sie verfügen nicht über einen festen Arbeitsplatz im Büro, haben keine eigene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Wird ein Freelancer als Scheinselbstständiger enttarnt, ist der Auftraggeber gezwungen, die Sozialbeiträge nachträglich zu entrichten. Umgekehrt kann der Scheinselbstständige einen festen Arbeitsvertrag bei seinem Auftraggeber einklagen.

Fremdkapital bezeichnet das Kapital, das einem Unternehmen von Dritten durch Darlehen oder Anleihen zur Verfügung gestellt wird. Kurz gesagt, handelt es sich um Schulden, die zumeist langfristig zurückgezahlt werden müssen.

Leistungen, die von einem Unternehmen nicht selbst erbracht werden können, kauft es nicht selten bei einem Drittunternehmen ein, um seinen Kunden ein attraktives Gesamtpaket bieten zu können. Fremdleistungen werden aber auch eingekauft, wenn die Auftragslage die Kapazitäten eines Unternehmens übersteigt. Schließlich will der Unternehmer keine seiner Kunden an die Konkurrenz verlieren.

Im Rahmen der gegenwärtigen Klimadiskussion wird vom persönlichen Fußabdruck oder von den eigenen Fußstapfen, die jeder Mensch hinterlässt, gesprochen. Gleiches gilt auch in der Wirtschaft. Jeder von uns kennt bedeutende Unternehmerpersönlichkeiten, die ihre Zeit, die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Region oder ihres Landes, ja sogar eine ganze Generation geprägt haben.

Auch im wesentlich kleineren Rahmen sollte sich ein Unternehmer über sein Handeln und seine Vorbildfunktion Mitarbeitern und seinem geschäftlichem Umfeld gegenüber – eben über seine Fußstapfen – Gedanken machen und entsprechend handeln und wirtschaften.

Glossar G

In der weithin bekannten Redewendung „Das Leben ist ein Geben und Nehmen“ drückt sich das Grundprinzip aus, nach dem menschliche Gemeinschaften seit alters her funktionieren: Das Prinzip der Gegenseitigkeit.
Auch ein Unternehmer sollte sich dieses Prinzips gegenwärtig sein, denn nur durch Geben und Nehmen kann er langfristig erfolgreich wirtschaften. In der Zusammenarbeit mit seinen Kunden, Zulieferern und Dienstleistern sollte er daher nicht nur an seinen eigenen Vorteil denken, nicht nur stets „nehmen“, sondern zur Wahrung des Gleichgewichts auch „geben“. Im Fall eines Unternehmers kann dies Zuverlässigkeit sein oder Zeit, seinen Kunden oder Dienstleistern zuzuhören und auf deren Bedürfnisse einzugehen, angemessene Rechnungen zu stellen, gute Löhne und Honorare zu zahlen oder auch nichts Unmögliches von seinen Zulieferern zu verlangen.
Nur nach diesem Prinzip der Gegenseitigkeit bauen sich langfristige und belastbare geschäftliche Beziehungen auf, die für jeden Unternehmer von unschätzbarem Wert sind, vor allem in Krisenzeiten.

–> Kommune

Mit der Sieben-Fächer-Theorie lässt sich der Kreislauf erfolgreichen Wirtschaftens anschaulich darstellen.
Stellen Sie sich dazu auf Ihrem Schreibtisch eine Box mit sieben Ablagefächern vor:

Jedes dieser Fächer sollte stets ausreichend gefüllt sein, will heißen, in jedem Bereich sollten Sie sich gleichbleibend engagieren. Denn nur auf diese Weise stellen Sie ein kontinuierliches Geschäft sicher.

Der Kreislauf ist wie im Folgenden beschrieben:

1.        Werbung sorgt für Kontakte.

2.        Aus Kontakten ergeben sich Anfragen.

3.        Nach Anfragen werden Angebote erstellt.

4.        Angebote führen zu Aufträgen.

5.        Nach Auftragserledigung wird eine Rechnung erstellt.

6.        Bezahlte Rechnungen sorgen für Liquidität. 

Unser Tipp: Unterbrechen Sie diesen Kreislauf nach Möglichkeit nie und lassen Sie keine Lücken zu!

Bei der Gründung eines Unternehmens gilt es zahlreiche gesetzliche Vorschriften zu befolgen. Darunter haben auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter der ein oder mehrere Unternehmer gründen, erheblichen Einfluss auf die unternehmerische Zukunft. Zwar kann die anfangs gewählte Gesellschaftsform im Nachhinein geändert werden. Dies ist jedoch zumeist mit beträchtlichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden.

Hier die gängigsten Gesellschaftsformen mit kurzen Erläuterungen:

Einzelunternehmen

Jeder, der allein ein Unternehmen gründet, ist zunächst Einzelunternehmer. Durch die Eintragung ins Handelsregister wird er zum –> eingetragenen Kaufmann (e.K.)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Sobald sich mindestens zwei Unternehmer zusammenschließen, bilden sie eine GbR als Personengesellschaft.

Offene Handelsgesellschaft (oHG)

Eine oHG wird durch mindestens zwei Personen mit der Intention, Handel zu betreiben, begründet.

Kommanditgesellschaft (KG)

Eine Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft aus mindestens zwei Personen, bei welcher ein führender Gesellschafter (Komplementär) eine oder mehrere Personen hinzunimmt (Kommanditisten), die jedoch „nur“ ihr Kapital einbringen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine GmbH gilt als Kapitalgesellschaft und damit als juristische Person. Sie muss notariell beurkundet werden. Mindestens ein Gesellschafter kann eine GmbH gründen. Die Gesellschafter haften lediglich mit dem Betrag ihrer Einlage.
Aber Vorsicht: Das GmbH Gesetz ist sehr umfangreich. Vor allen Geschäftsführer einer GmbH sollten von diesen Gesetzen ausreichend Kenntnis haben!

Unternehmergesellschaft (UG)

Ist eine Art Mini-GmbH. Sie funktioniert wie eine GmbH, benötigt aber lediglich einen Euro als Stammkapital. Das Stammkapital muss aus den Gewinnen der Folgejahre bis auf 25000 € erhöht werden. Sie wird von Gründern gerne genutzt, wenn wenig Kapital zur Verfügung steht, das Risiko Haftung jedoch überschaubar bleiben soll.

GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft. Hier bildet der Komplementär eine GmbH. Die Haftung ist daher auf das Vermögen dieser GmbH begrenzt.

Eine GmbH & Co. KG bietet sich als Gesellschaftsform an, wenn durch Beteiligung vieler Kommanditisten mit viel Kapital gearbeitet wird, der oder die Gesellschafter (Komplementäre) jedoch nicht mit ihrer kompletten Existenz haftbar sein wollen.

Aktiengesellschaft (AG)

Wie die GmbH ist die AG eine Kapitalgesellschaft und gilt als eigene juristische Person. Das Kapital einer AG besteht aus Anteilen, den Aktien, die ihre Gesellschafter, die Aktionäre, besitzen. Die rechtlichen und formalen Anforderungen an eine AG sind recht hoch, sodass vor allem größere Unternehmen als Aktiengesellschaften firmieren.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat mit rund 2000 Bundesgesetzen und mehr als 45000 Paragraphen, die für alle Bürger verbindliche Regeln und Rechte festlegen. Die bekanntesten Gesetze sind das Grundgesetz (GG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Strafgesetzbuch (StGB).

Natürlich ist nur ein Bruchteil dieser Gesetze für einen Unternehmer im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit relevant. Jedoch ist jeder gut beraten, sich an geltende Gesetzesvorgaben zu halten.

Einen guten Einblick in die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Unternehmer gibt das >>Existenzgründungsportal des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie, kurz BMWK.

Jeder, der plant, sich selbstständig zu machen und ein Unternehmen zu gründen, benötigt einen Gewerbeschein. Lediglich Ausübende der sog. freien Berufe sind davon ausgenommen. Beispiel hierfür sind Wissenschaftler, Künstler, Übersetzer, Erzieher oder auch Anwälte.

Einen Gewerbeschein beantragt man beim örtlichen Gewerbeamt gegen eine überschaubare Gebühr. Wichtig ist, dass der Gewerbeschein für die Dauer der gewerblichen Tätigkeit ausgestellt ist. Denn mit diesem weist der Unternehmer nach, dass sein Gewerbe angemeldet ist und offiziell betrieben wird.

Als Gewinn bezeichnet man in der Betriebswirtschaft das positive Ergebnis eines Unternehmens in einer gewissen Zeitspanne – zumeist ein Geschäftsjahr – und damit die Differenz zwischen den erwirtschafteten Erträgen und den Aufwendungen bzw. Kosten. Ist der Gewinn negativ und hat das Unternehmen keinen Überschuss erwirtschaftet, spricht man von Verlust.

Das wichtigste Ziel eines Unternehmens ist es, Gewinn zu erzielen. Denn nur so verfügt der Unternehmer über Kapital für Investitionen und damit für eine langfristige und erfolgreiche Entwicklung seines Unternehmens.

Achtung: Gewinn muss versteuert werden. Ist das überschüssige Kapital bereits in Lagerware oder in Anlagen investiert und damit gebunden, muss der Unternehmer frühzeitig für freies Kapital (Liquidität) sorgen, um seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommen zu können.

Insbesondere Jungunternehmer laufen in Gefahr, Liquiditätsprobleme zu bekommen, wenn sie erstmals Gewinne aus dem vorigen Geschäftsjahr versteuern und parallel dazu Vorauszahlungen für das laufende Jahr an das Finanzamt leisten müssen.

–> Schuldner

Ein Gläubiger oder Kreditor verfügt gegenüber einer anderen (natürlichen oder juristischen) Person, dem Schuldner, über eine Leistungsanforderung. Beispielsweise hat der Gläubiger einen Kredit gewährt, Ware geliefert oder eine Dienstleistung erbracht, für die er einen Ausgleich – zumeist in Form von Geld – erwartet. Der Gläubiger „glaubt“ demnach seinem Schuldner, dass dieser diese Schuld begleichen wird.

–> SEPA Lastschriftverfahren

Am 1. Februar 2014 wurden in Europa einheitliche Standards im Zahlungsverkehr eingeführt und damit ein einheitlicher Zahlungsverkehrsraum – die Single Euro Payments Area, kurz SEPA – geschaffen.

Wollen Sie als Unternehmer auch an diesem Zahlungsverkehr in Form von SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschriften teilnehmen, müssen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer über die Website der Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragen. Eine Antragsstellung per Telefon oder auf postalischem Wege ist nicht möglich.

–> Waren

Im wirtschaftlichen Sinn sind Güter materielle oder immaterielle Dinge, die der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse dienen. Definiert sind sie daneben durch ihre Verfügbarkeit resp. Knappheit oder Tauschfähigkeit. Die begrenzte Verfügbarkeit von wirtschaftlichen Gütern bestimmt auch deren Preis.
Nicht zu wirtschaftlichen Gütern gehören beispielsweise Luft oder Regen. Sie sind frei verfügbar und werden daher als „freie Güter“ bezeichnet.

Glossar H

–> Teilfertige Arbeiten

Handel findet statt, wenn Waren und Dienstleistungen gegen Geld getauscht werden. Der Begriff bezeichnet eine ganze Branche.
Im Fall des Handels von Wirtschaftsgütern, werden Warensortimente auf Laden- und Verkaufsflächen präsentiert.

Seit Jahren werden immer mehr Teile des Handels ins Internet verlegt. Eine Beschleunigung hat dieser Trend durch die Isolation in Zeiten von Corona erfahren. Als virtuelle Präsentationsflächen dienen nun die sogenannten Web-Shops.

Im Handwerk sind ca. 130 gewerbliche Tätigkeiten zusammengefasst, die Handwerksberufe. Der Berufsstand des Handwerks ist sehr vielseitig, denn unter diesen Wirtschaftsbereich fällt sowohl der Zulieferbetrieb für die Automobilwirtschaft wie auch der Schreiner mit zwei Angestellten.

Alle eint jedoch die Definition, dass Sie Produkte oder Dienstleistungen durch direkten Auftrag, also nach Kundenbestellung, anfertigen und bzw. erbringen. Damit unterscheidet sich das Handwerk von der industriellen Produktion.

Erlernt wird der Handwerksberuf in einer mehrjährigen dualen Ausbildung, Lehre genannt. Hat ein Handwerker die Meisterprüfung abgelegt, darf er selbst Lehrlinge ausbilden. Ein Meisterbrief ist in einigen Handwerksbereichen auch zur Führung eines Betriebs erforderlich.
Die Aufsicht über das Handwerk führt die jeweilige –> Handwerkskammer. Sie fördert die Interessen des Handwerks und wacht über Aus- und Fortbildung.

–> Kammern

Innerhalb eines Bezirks organisiert sich das Handwerk in sogenannten Handwerkskammern. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, vertreten die wirtschaftlichen Interessen des Handwerks, regeln die Aus- und Weiterbildung von Lehrlingen, Gesellen sowie Meistern, haben die Aufsicht über die Innungen und Kreishandwerkerschaften im jeweiligen Bezirk und beraten die Betriebe in unternehmerischen und rechtlichen Fragen.

Die Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer ist verpflichtend, entsprechende Beiträge sind von jedem Handwerksbetrieb zu zahlen.

Der Begriff Homepage wird als Synonym für Internetpräsenz oder Website benutzt. Im engeren Sinn kann damit auch nur die Startseite einer Website gemeint sein. Hierfür hat sich jedoch der Begriff „Home“ durchgesetzt.

Auch für kleine Betriebe ist der Unterhalt einer Website heutzutage unabdingbar. Sie dient zu Zwecken der Kommunikation und der Werbung. Eine moderne, gut gepflegte Website wird von potenziellen Kunden jedoch auch als Indiz dafür gesehen, wie der Unternehmer seine Geschäfte führt, wie zuverlässig er ist und wie sehr er sich neuen Entwicklungen und Trends öffnet.

Glossar I

–> Kammern

–> Handwerkskammer

Sind in Handwerkskammern reine Handwerksunternehmen organisiert, übernehmen für Gewerbetreibende, Unternehmen, Landwirtschaften (mit Gewerbesteuerpflicht) und Freiberufler (mit bspw. einer GbR oder GmbH als Rechtsform) die Industrie- und Handelskammern, kurz IHK, die Interessenvertretung gegenüber Kommunen und anderen staatlichen Stellen.

Die Industrie- und Handelskammern sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts regional organisiert und branchenübergreifend. Die Mitgliedschaft ist für jeden Unternehmer per Gesetzt Pflicht.

Die IHK bestellt und vereidigt Sachverständige und ist für die Berufsausbildung in nicht-handwerklichen Gewerbeberufen zuständig.

Der Einzug fälliger Forderungen (Geldforderungen) wird als Inkasso bezeichnet.
Ein Unternehmer stellt zumeist selbst die Rechnungen und kümmert sich um deren Begleichung.

Hat er jedoch viele säumige Zahler und kostet es ihm zu viel Zeit, seinem Geld immer wieder hinterherzulaufen, kann er diese Aufgabe einem Inkassounternehmen übertragen. Dieses ist darauf spezialisiert, Forderungen mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln einzutreiben, und erhebt für diese Dienstleistung eine Gebühr, die sich prozentual an der Forderung orientiert.

Inkassounternehmen werden auch zum Forderungseinzug beauftragt, wenn Kunden trotz mehrfacher Mahnungen seitens des –> Gläubigers resp. Unternehmers ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. In diesem Fall trägt der Gläubiger die Kosten dieser Dienstleistung.

–> Integrationsamt

Neben der Handwerkskammer existieren in Deutschland auch Innungen als Zusammenschluss von Handwerksbetrieben mit identischen oder ähnlichen Ausrichtungen. Sie sind Nachfolger der ehemaligen Zünfte und lokal oder zumindest regional ausgerichtet. Prominente Beispiele sind die Bäcker- oder Dachdeckerinnungen.

Wie im Fall der Handwerkskammern dienen die Innungen der Interessenvertretung und bieten Beratungsleistungen an. Es gibt aber einen großen Unterschied: Die Mitgliedschaft in einer Innung ist freiwillig. Gleichwohl unterliegt jede Innung der Rechtsaufsicht der jeweiligen Handelskammer.

Die Insolvenz bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit. Das bedeutet, dass ein –> Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen –> Gläubigern nicht mehr nachkommen kann.

Gründe für eine Insolvenz können Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit oder bestehende Zahlungsunfähigkeit sein.

Meldet ein Unternehmer Insolvenz an, darf er nicht mehr über sein Vermögen verfügen, schützt aber sein Unternehmen gegen den Zugriff der Gläubiger.
Im Zuge des mit der Anmeldung der Insolvenz initiierten Insolvenzverfahrens werden alle Schulden und Vermögenswerte des Unternehmens von einem, durch ein Gericht bestellten Insolvenzverwalter geprüft. Ziel ist, herauszufinden, ob und unter welchen Bedingungen das Unternehmen weiterbestehen kann oder ob eine Abwicklung unvermeidlich ist. Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens ist in der Insolvenzordnung, kurz InsO, festgelegt.

Damit auch schwerbehinderte Menschen am Arbeitsleben teilhaben können, bieten Integrationsämter weitreichende Unterstützung an. Sie beraten bspw. bei der Auswahl geeigneter Arbeitsplätze sowie bei Konflikten und geben finanzielle Hilfen bei der Ausbildung oder der Einrichtung behindertengerechter Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Darüber hinaus engagieren Sie sich im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes schwerbehinderter Menschen.

Integrationsämter sind gemeinhin regional organisiert und arbeiten eng mit Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden zusammen.

–> Homepage

–> Sollversteuerung

Bei der Istversteuerung wird die Umsatzsteuer erst dann fällig, wenn die Rechnung auch tatsächlich vom –> Schuldner/Kunden gezahlt wurde und nicht zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.

Im Gegensatz zur Sollversteuerung, der jeder Unternehmer unterliegt, gehen der Istversteuerung bestimmte Voraussetzungen sowie ein Antrag voraus.

Neugründer, Kleinunternehmer und Angehörige der freien Berufe (–> Freie Mitarbeiter) nehmen die Option der Istversteuerung zumeist gerne in Anspruch.

Glossar J

Im Jahresabschluss wird die Buchführung eines kaufmännischen Geschäftsjahres abgeschlossen, in dem er das Geschäftsergebnis und damit den wirtschaftlichen Erfolg darstellt sowie die Vermögenswerte eines Unternehmens ausweist. Nach den Ergebnissen des Jahresabschlusses erfolgt die Besteuerung eines Unternehmens.

Kleine Unternehmen erstellen als Jahresabschluss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung inkl. einer Zusammenstellung aller Dokumente zur Rechnungslegung sowie – im Fall von Kapitalgesellschaften – einen Anhang und einen Lagebericht vorlegen. Der Jahresbericht wird anschließend zur Prüfung vorgelegt. Jahresabschlüsse einer GmbH unterliegen zudem der Veröffentlichungspflicht.

–> Natürliche Person

Eine juristische Person bezeichnet nicht einen einzelnen Menschen mit seinen bürgerlichen Rechten und Pflichten, sonder vielmehr eine Gruppe von Personen oder eine Institution mit vom Gesetz anerkannter rechtlichen Selbstständigkeit. Eine juristische Person ist damit Träger von Rechten und Pflichten, kann über Vermögen verfügen, als Erbe fungieren sowie Klagen führen oder verklagt werden.

In Deutschland können juristische Personen sein:

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Genossenschaften
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts (bspw. Gemeinden, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern)
  • Vereine
  • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • Stiftungen

Glossar K

Unter einer Kalkulation versteht man zunächst einmal eine Berechnung. In der Betriebswirtschaft spricht man von einer Kalkulation, wenn es um die Ermittlung der Kosten – und damit später auch des Preises – eines Produktes oder einer Dienstleistung geht.

Dazu gibt es eine große Anzahl an Kalkulationsmodellen, von denen hier lediglich das Modell angesprochen werden soll, mit dessen Hilfe der Angebots- bzw. Verkaufspreis ermittelt werden kann (siehe Grafik im Folgenden).

Eine sogenannte Nachkalkulation ist jedoch ebenso sinnvoll, da mit dieser nach Erledigung eines Auftrags überprüft werden kann, ob die anfängliche Kalkulation geändert oder verbessert werden muss. Dazu werden die tatsächlichen Kosten des Auftrags den vor Angebotserstellung kalkulierten Werte und Beträge gegenübergestellt. Anhand der Abweichungen können neue Kalkulationen entsprechend angepasst werden.
Nachkalkulationen sind vor allem dann unabdingbar, wenn – wie im Handwerk – Einzelaufträge bearbeitet werden.

Vereinfachtes Kalkulationsmodell

–> Verbände

Gewerbetreibende und ein Teil der freien Berufe sind in Deutschland in sogenannten Kammern organisiert. Bekannte Beispiele sind die Handwerkskammer (HWK) sowie die Industrie- und Handelskammer.

Sie vertreten die Interessen der jeweiligen Berufsstände, sind für Aus- und Weiterbildung zuständig und bieten zahlreiche unterstützende und beratende Leistungen an.

Als Körperschaften des öffentlichen Rechts ist die Mitgliedschaft in der jeweiligen Kammer gegen Mitgliedsbeitrag verpflichtend.

Unser Tipp: Nutzen Sie unbedingt das vielfältige Dienstleistungsangebot Ihrer Kammer! Vor allem Existenzgründer sind gut beraten, sich dort umfangreich zu informieren und ggf. fortbilden zu lassen.

Unter dem Begriff Kapitaldienst fasst man alle Kosten zusammen, die ein Kreditnehmer für die Kosten seines Kredits monatlich aufbringen muss. Das bedeutet, dass die Summe aus Zins und Tilgung den Kapitaldienst ergibt: Kapitaldienst = Zins + Tilgung

Mit der Kapitaldienstfähigkeit wird folglich die (finanzielle) Fähigkeit des Kreditnehmers bezeichnet, seinen Kredit zu bedienen. Es stellt sich somit die Frage, ob der Kreditnehmer mit seiner operativen Tätigkeit dauerhaft genügend –> Cashflow erwirtschaften kann, um den Kapitaldienst fristgerecht zu bedienen. Die Kapitaldienstfähigkeit wird von Kreditgebern (–> Banken) neben Bonität und Rating gemeinhin geprüft, bevor ein Kredit bewilligt wird.

Die Einstufung der KMU (Kleine und mittelständische Unternehmen) erfolgt in der EU nach Zahl der Mitarbeiter und Höhe des Umsatzes.

Demnach haben 

  • Kleinstbetriebe weniger als 10 Mitarbeiter und einen Umsatz von maximal 2 Millionen Euro
  • Kleine Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz, bzw. eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro
  • Mittlere Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.

In Deutschland bilden die Kommunen die unterste Ebene des Staatsaufbaus. Ein Synonym ist der Begriff Gemeinde.

Die Aufgaben einer Kommune sind vielfältig. Im Folgenden seien einige genannt. Für den Unternehmer sollte vor allem der erste Punkt von Interesse sein.

  • Vereinnahmung der Gewerbesteuer
  • Melde- und Passwesen
  • Straßenbau und Straßenunterhalt
  • Energie- und Wasserversorgung
  • Bauleitplanung
  • Brandschutz
  • Abwasserbeseitigung
  • Abfallentsorgung
  • Katastrophenschutz
  • Schulentwicklungsplanung und Schulträgerschaft
  • Anlage/Unterhalt von Kindergärten und Horten
  • Bau und Unterhalt öffentlicher Schwimmbäder, Kinderspielplätze, Parkanlagen und Bibliotheken
  • Friedhöfe

Kommunen stehen im engen Austausch mit Landratsämtern.

–> Besprechungen

Der Begriff Kommunikation bezeichnet den Austausch von Information. Dabei können Art und Weg des Austausches vielfältig sein, denn nicht nur die reine Aussage – persönlich oder auch auf elektronischem Weg – kommunizieren wir, sondern auch durch unsere Mimik und Gestik vermitteln wir Information.

Der berühmteste Satz des Kommunikationstheoretikers Paul Watzlawick lautet daher nicht umsonst: „Man kann nicht nicht kommunizieren.“

Doch wie kommuniziere ich richtig, vor allem in meinem beruflichen Umfeld? Hier würde ich rein aus meiner Erfahrung heraus, folgende Tipps geben:

  • Kommunizieren Sie zielgruppengerecht, d.h. richten Sie sich in Ihrer Sprache nach den Empfängern Ihrer Botschaft, erklären Sie nicht zu wenig, langweilen Sie aber auch nicht.
  • Klare, kurze Aussagen kommen besser an als Erzählungen in der Länge halber Romane.
  • Konzentrieren Sie sich auf wichtige Inhalte und stellen Sie den Nutzen eines Sachverhalts für Ihren Gegenüber dar.
  • Seien Sie ehrlich in Ihren Aussagen und vermeiden Sie es, positive oder negativ zu bewerten.
  • Loben Sie so viel als möglich, vor allem Ihre Mitarbeiter.
  • Äußern Sie gegenüber Dienstleistern, Zulieferern und Mitarbeitern gerne auch Kritik, aber nur sachlich und mit Einfühlungsvermögen. Stellen Sie dabei aber auch immer positive Aspekte heraus und fördern Sie die Motivation.

Die direkte Übersetzung aus dem Lateinischen bedeutet Eignung oder Fähigkeit. In einer Organisation, also auch in einem Unternehmen, wird der Begriff als Synonym für Zuständigkeit verwendet. Dies bedeutet, dass die einer Person zugewiesene Kompetenz festlegt, für welche Prozesse und welche Aufgabenbereiche diese Person zuständig ist und wie sich diese Zuständigkeit zu den Tätigkeitsbereichen anderer Mitarbeiter im Unternehmen abgrenzt.

Eine solche eindeutige Abgrenzung ist wichtig für strukturierte Abläufe und eine gute Organisation im Unternehmen.

–> Dispokredit

–> Betriebsmittel

–> Banken

Jeder, und fühlt er sich auch noch so gesund, kann ernsthaft erkranken, und sei es, dass er durch einen Unfall für längere Zeit seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann.

Zu diesem Zweck wurde in Deutschland bereits Ende des 19. Jahrhunderts die Krankenversicherung für Arbeitsnehmer als Pflichtversicherung eingeführt. Getragen wird sie jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zweck ist die finanzielle Absicherung und Heilbehandlung im Krankheitsfall und der damit verbundenen Folgerisiken wie langfristige Arbeitsunfähigkeit und Pflege.

Die Beiträge zur Krankenversicherung erhöhen sich ab einer bestimmten Einkommenshöhe nicht mehr, der sog. Beitragsbemessungsgrenze. Ist diese erreicht, hat ein Angestellter die Option, zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu wählen.

Ein Kreditor ist ein Lieferant von Waren oder Dienstleistungen und holt die Forderung – zumeist in Form von Geld – anschließend von seinem Kunden (–> Debitor) ein.

Damit ist der Kreditor der Gläubiger im Hinblick auf seine Leistungen und übernimmt die Risiken eines Kreditgebers gegenüber seinen Kunden.

Kreishandwerkerschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterstehen der Rechtsaufsicht der Handwerkskammern.
In Kreishandwerkerschaften schließen sich die Handwerksinnungen einer Region zum Zweck der Interessensvertretung zusammen.
In Deutschland gibt es 280 Kreishandwerkerschaften, der rund 5.500 –> Innungen angehören.

Jedes Unternehmen sieht sich im Lauf seines Bestehens kleineren oder größeren Schwierigkeiten gegenüber. Von einer Krise spricht man jedoch erst, wenn zeitlich begrenzte Prozesse oder Ereignisse den Fortbestand eines Unternehmens gefährden oder zumindest dessen mittel- oder langfristigen Erfolg infrage stellen.

Man unterscheidet zwischen Anspruchsgruppen-Krise (Mitarbeiter, Kunden, Geschäftsführung, Kreditgeber u. a.), Strategiekrise, Produkt- und Absatzkrise, Erfolgskriese, Liquiditätskrise und Insolvenz.

Die mitunter schlimmste Krise neben der Insolvenz ist für Unternehmen die Liquiditätskrise. Es stehen keine freien Geldmittel mehr zur Verfügung, Rechnungen können nicht pünktlich oder auch gar nicht beglichen werden (–> Zahlungsunfähigkeit), die Insolvenz als letzte Stufe der Krisenentwicklung droht.

Weniger dramatisch wirken sich die Produkt- und Absatzkrise – auch Ertragskrise genannt – und die Erfolgskrise aus. Im ersten Fall bricht die Auftragslage des Unternehmens ein und im zweiten Fall generiert das Unternehmen zu wenig Gewinn oder sogar Verlust, da die Kosten zu hoch sind.

Durch eine Kündigung wird ein Geschäft oder Dauerschuldverhältnis durch eine einseitige Willenserklärung beendet. Kündigungen des Arbeitsverhältnisses oder eines Mietvertrags sind allgemein bekannte Beispiele.
Zu beachten ist, dass eine Kündigung erst dann wirksam wird, wenn erwartet werden kann, dass der Empfänger die Kündigung auch tatsächlich erhalten hat. Man spricht in diesem Fall von einer empfangsbedürftigen Willenserklärung.

Jeder von uns ist Kunde, sei es im Baumarkt, im Modegeschäft oder bei der Bank. Das heißt, ein Kunde kauft Ware oder nimmt eine Dienstleistung in Anspruch.

Jedoch nicht nur eine Person, sondern auch ein Unternehmen oder jedwede Organisation kann ein Kunde sein, der in dieser Funktion ein Geschäft mit einem Lieferanten abschließt. Wie oben erwähnt, kann ein solches Geschäft ein Kaufvertrag oder eine Dienstleistungsvereinbarung sein. Aber auch die Herstellung eines bestimmten Werkes, Miete oder Leasing können Gegenstand eines solchen Geschäfts sein.

Bricht in einem Unternehmen die Auftragslage ein und können nicht mehr alle Mitarbeitende entsprechend ihrer Arbeitsverträge beschäftigt werden, greifen Betriebe auf Kurzarbeit zurück. Dies bedeutet, dass sich die Arbeitszeit für die Belegschaft oder auch nur für einen Teil davon verringert oder komplett ausgesetzt wird.

Kurzarbeit ist durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert, d. h. die betroffenen Mitarbeiter erhalten den Großteil ihrer Bezüge von der Bundesagentur für Arbeit, das sog. Kurzarbeitergeld.

Zweck der Kurzarbeit ist, Kündigungen zu vermeiden. Nach Erholung der wirtschaftlichen Situation des Betriebs kann der Arbeitgeber so wieder auf seine eingespielte Belegschaft zurückgreifen und muss keine erneute Krise aufgrund von Personalmangel befürchten.

–> Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

Wird die Erfolgsrechnung über einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr erstellt, spricht man von einer kurzfristigen Erfolgsrechnung, kurz KER. Üblich ist die Gegenüberstellung der ermittelten Kosten und erzielten Erlöse für den Zeitraum von einem Monat.

Die KER ist ein wichtiges Kontrollinstrument für den Unternehmer und vermittelt ihm einen Überblick über

  • Umsatzentwicklung
  • Materialverbrauch
  • Lagerbestandsentwicklung
  • Kostenentwicklung
  • Ergebnisentwicklung

Glossar L

Produzierendes Gewerbe oder Händler können auf ein Warenlager, kurz Lager, nicht verzichten. In einem Warenlager werden, wie der Name sagt, Waren, Materialien, Werkstoffe oder Ersatzteile vorgehalten.

Lagerhaltung kommt den Unternehmer teuer und bindet viel Kapital. Er ist dazu angehalten, nicht zu viele Waren und diese auch nicht zu lange zu lagern.

Um die eigene Lagerhaltung auf Effizienz zu überprüfen, nutzt man die Kennzahl des Lagerumschlags oder auch der Lagerumschlagshäufigkeit. Diese Zahl ergibt sich aus dem Quotienten von Umsatz und Lagerbestand und bezeichnet die Häufigkeit, mit der ein Lagerbestand in einem bestimmten Zeitraum ausgewechselt und damit „umgeschlagen“ wird.

Lagerumschlag = Umsatz : Lagerbestand

Demzufolge ist ein hoher Lagerumschlag positiv, da er aufzeigt, dass das Unternehmen einen hohen Umsatz und damit hohe Verkaufszahlen erzielt hat. Ein niedriger Wert dagegen weist auf einen hohen Bestand an Waren und Materialien und geringe Verkaufszahlen hin.

Das Landgericht ist die nächst höhere Instanz nach dem –> Amtsgericht.
Am Landgericht werden Zivilprozesse mit einem Streitwert von mehr als 5000 € verhandelt.
In Strafsachen ist das Landgericht zuständig, sofern für ein Vergehen von einer mindesten 4-jährigen Freiheitsstrafe ausgegangen werden muss.

Das Landratsamt ist eine kommunale Behörde eines Landkreises und verantwortet gemeinhin dessen Verwaltung. In einigen Bundesländern übernimmt auch die Kreisverwaltung diese Aufgabe.

Als Staatsbehörde übernimmt das Landratsamt vielfältige Aufgaben, die von Baugenehmigungen und Umweltschutz bis zum öffentlichen Gesundheitsdienst, Jugendhilfe und Katastrophenschutz reichen.

In der Funktion einer Kreisbehörde ist das Landratsamt Dienstleister und Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sowie zuständig für Schulen, Krankenhäuser, den ÖPNV und Abfallwirtschaft.

Unter Leasing oder einem Leasingvertrag ist ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder auch ein sog. „atypischer“ Mietvertrag zu verstehen. Das bedeutet, dass der Leasingnehmer Ware bzw. Wirtschaftsgüter nicht kauft, sondern sich lediglich die Nutzung des Gegenstandes über einen vertraglich geregelten Zeitraum sichert. Zivilrechtlich bleibt der Leasinggeber der Eigentümer. Er erhält das Wirtschaftsgut nach Ablauf des Leasingvertrags zurück.

Für den Leasingnehmer besteht der Vorteil darin, dass Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich zu hundert Prozent abgesetzt werden können, die eigene Liquidität geschont wird und nach Beendigung des Vertrages auch die Verantwortung für den geleasten Gegenstand erlischt.

Doch Leasing hat auch Nachteile. Das Wirtschaftsgut kann nicht über einen längeren Zeitraum genutzt und auch nicht (mit Gewinn) verkauft werden.
–>Stille Reserven

Ein Unternehmer sollte die Entscheidung, ob er leasen oder kaufen soll, daher gut abwägen und alle Faktoren – Leasinggebühren, Nutzungsdauer, Fixkosten oder Zinsen bei einer Finanzierung – genau prüfen.

Siehe –> Versicherungen

–> Unternehmensleitbild

Nicht wenige Menschen folgen in ihrem Handeln einem Vorbild oder gewissen Prinzipien, die sie für sich postuliert haben.

Ebenso verhält es sich mit dem Leitbild von Unternehmen. Im Rahmen der sogenannten Corporate Identity formulieren Unternehmen ihren Unternehmenszweck (Auftrag), ihre Werte sowie ihre Ziele (à Vision). In der Gesamtheit bilden diese Festlegungen das Leitbild des jeweiligen Unternehmens, an dem sich alle Handlungen und Entscheidungen von Management und Belegschaft ausrichten sowie überprüfen lassen.

So könnte die Kurzversion eines Leitbildes für einen Bäcker folgendermaßen lauten:

„Wir sind täglich stolz auf unsere gesunden Backwaren, die wir unseren Kunden in einem einzigartigen Sortiment anbieten. Grundlage unseres Erfolgs ist unser handwerkliches Können sowie die Verwendung bester, rein biologisch erzeugter Ausgangprodukte und deren schonende Verarbeitung. Darüber hinaus legen wir größten Wert auf Innovation, Dienstleistungsorientierung, einen offenen und ehrlichen Umgang mit Kunden, Zulieferern und Mitarbeitenden sowie auf angemessene Preise und eine faire Entlohnung.“

–> Kreditor

Ein Lieferant ist eine Person oder Organisation (Unternehmen), die an Kunden Waren ausliefert oder Dienstleistungen zur Verfügung stellt.

Die Lieferkette – englisch Supply Chain genannt – bezeichnet den Prozess der Wertschöpfung eines Produktes oder einer Dienstleistung bis hin zum Endkunden. Weil die Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen des Prozesses einen höheren Wert erhalten, wird synonym auch der Begriff „Wertschöpfungskette“ verwandt.

Unternehmen, die an dieser Wertschöpfung in Form unterschiedlicher Leistungen und Tätigkeiten beteiligt sind, bilden ein Netzwerk, in dem sichergestellt ist, dass alle Prozesse perfekt ineinander greifen. Die effiziente Steuerung der Lieferkette wird „Supply Chain Management (SCM)“ genannt.

Der Liefer- oder Warenbegleitschein ist ein Dokument, auf dem bestätigt wird, dass eine bestimmte Ware geliefert wurde. Beim Transport durch Dritte, bspw. durch eine Spedition, ist ein Lieferschein aus rechtlichen Bestimmungen notwendig und hat den Rang eines Geschäftsbriefs.

Folgende Angaben sollte der Lieferschein enthalten:

  • Sender und Empfänger der Lieferung mit genauer Anschrift
  • die genaue Bezeichnung der Waren, Artikelnummer
  • die Stückzahl oder Menge
  • das Lieferdatum
  • bei Bedarf das Gewicht

Als Liquidität bezeichnet man die Geldmittel, die einem Unternehmen zur Verfügung stehen. Umgangssprachlich spricht man auch auf von „flüssigen Mitteln“. Ein „flüssiger“ Unternehmer ist somit liquide.

Liquidität und damit der Besitz ausreichender Geldmittel ist unabdingbar für ein Unternehmen, da es in der Lage sein muss, kurz-, mittel-und langfristig Rechnungen zu begleichen.

Sie auch –> Zahlungsunfähigkeit und –> Banken.

Im Unternehmen befasst sich die Logistik-Abteilung mit der Beschaffung, Lagerung und dem Transport von Gütern inkl. Energie, Informationen und nötigem Personal.
Insbesondere gehören dazu:

  • Disponieren
  • Transportieren
  • Lagern
  • Umschlagen
  • Kommissionieren
  • Sortieren
  • Verpacken
  • Verteilen

Bereits Anfang des neunzehnten Jahrhunderts wurde der Begriff vom Militär für das Nachschub- und Transportwesen verwendet und leitet sich vom französischen Wort „loger“ für logieren ab.

Siehe –> Arbeitgeber-, Arbeitnehmeranteile

Die Lohnsteuer betrifft lediglich Arbeitnehmer und wird daher nur auf nicht selbstständige Arbeit erhoben. Als Vorauszahlung der Einkommenssteuer wird sie vom Arbeitgeber direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dem Arbeitgeber wird das Gehalt nach Steuern und damit netto ausbezahlt.
Am Ende eines jeden Jahres hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, mittels einer Lohnsteuererklärung persönliche Kosten beim Finanzamt geltend zu machen, die zu einer Rückerstattung von Teilen der zuvor gezahlten Lohnsteuer führen können.

Glossar M

Mit einer Mahnung fordert der Unternehmer (–> Gläubiger) seinen Kunden (–> Schuldner) dazu auf, seine überfälligen Rechnungen zu zahlen und damit die geschuldeten Leistungen zu erbringen.

Führt die erste Mahnung nicht zum Erfolg, folgen weitere Zahlungsaufforderungen, dann auch mit Mahnungsgebühren, gestaffelt nach Mahnung zwischen 5 und 10 Euro. Führen auch diese außergerichtlichen Mahnungen nicht zum Erfolg, kann der Gläubiger ein gerichtliches à Mahnverfahren einleiten.

Unser Tipp: Formulieren Sie die erste Mahnung freundlich. Es kann ja auch sein, dass Ihr Gläubiger schlichtweg übersehen hat, Ihre Rechnung zu zahlen.

Zahlt ein Schuldner (Kunde) die Rechnung nicht oder kommt er seiner geschuldete Leistung trotz mehrfacher Aufforderung durch Mahnung oder trotz Mediation nicht nach, ist der Gläubiger (Unternehmer) berechtigt, ein gerichtliches Mahnverfahren anzustrengen. Mit der Einleitung des Mahnverfahrens wird die Verjährung der Forderung des Gläubigers ausgesetzt. Zudem muss die Forderung nicht nachgewiesen werden, es erfolgt lediglich eine Prüfung der Formalien (Angaben zur Rechnung und zur Bestellung des Kunden). Dieser Nachweis obliegt im Streitfall den Gerichten.

Der Schuldner strengt das Mahnverfahren an, indem er einen offiziellen Vordruck (hier downloaden) ausfüllt und an das zuständige Gericht (hier informieren) seines Bundeslandes stellt. Der Mahnantrag kann inzwischen auch online unter Verwendung einer Signatur oder eines Barcodes erfolgen.

Unser Tipp: Oftmals führt die gerichtliche Zahlungsaufforderung bereits zum Erfolg. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, ist zu überlegen, ob Sie den Weg über die Gerichte gehen wollen, da der Gläubiger die Gerichtskosten vorstrecken muss. Es gilt somit für Sie abzuwägen, ob Sie im Streitfall die Höhe Ihrer Forderung Aufwand und Kosten wert sind.

Im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, des –> SEPA Lastschriftverfahrens, wird vom Zahlungsempfänger eine eindeutige, bis zu 35 Zeichen lange, Kennung für eine vom Zahlungspflichtigen erteilte Lastschrift-Einwilligung (Mandat) vergeben.
Gemeinsam mit der –> Gläubiger-Identifikationsnummer ermöglicht diese Kennung dem Zahlungsempfänger eine eindeutige Zuordnung der mit dem Mandat verbundenen Zahlungseingänge.

Manche Banken verwenden statt Begriffe wie Mandatsreferenz, Mandat oder Mandat-ID auch Bezeichnungen wie Ermächtigungsreferenz, -nummer oder –kennzeichen.

–> Wort-/Bildmarke

–> Lesen Sie hierzu gerne die Einleitung „Der deutsche Mittelstand – eine Erfolgsgeschichte“

Glossar N

Vor einigen Jahren hatte ich die Anfrage eines 78-jährigen Unternehmers, der gerne seine Nachfolge regeln und den Betrieb auf seinen Sohn übertragen wollte. Der 54-jährige Sohn war wenig begeistert und meinte, dass dies schon vor 20 Jahren hätte geschehen sollen und er doch lieber gleich mit dem Vater in den Ruhestand gehen wolle.

Das zeigt uns, dass sich jeder Unternehmer bereits fünf bis zehn Jahre vor dem gewünschten Übergabetermin bereits Gedanken über seine Nachfolge machen sollte, unter Einbeziehung aller Beteiligten.
Nur so bleibt genügend Zeit, entsprechende Verträge abzuschließen und Vorkehrungen zu treffen sowie alle betriebswirtschaftlichen, steuertechnischen und juristischen Fragen zu klären.

Grundsätzlich stehen einem Unternehmer drei Möglichkeiten offen, seine Nachfolge zu regeln:

  1. Das Unternehmen verkaufen
  2. Einen Partner aufnehmen
  3. Einen internen Nachfolger einsetzen (Familie oder Mitarbeiter)

Alle drei Optionen können zum Erfolg führen. Es sollte jedoch die Option gewählt werden, mit der die Fortführung des Unternehmens nach der Übergabe nicht gefährdet ist. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die korrekte Ermittlung des Firmenwerts. Es sollte aus dieser Ermittlung eine Kaufpreis resultieren, der sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer akzeptiert werden kann und dem Käufer ermöglicht, die Geschäfte erfolgreich weiterzuführen.

Unser Tipp: Bei der Firmenübergabe innerhalb in der Familie würden wir dazu raten, das Familienvermögen nicht gleich unter allen Erben aufzuteilen. Das Kind, das den Betrieb weiterführen wird, sollte auch die höheren Vermögenswerte erhalten, um Investitionen und Instandhaltung auch künftig sicherstellen zu können.

Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist bereits seit Jahren in aller Munde. Doch das Wirtschaften nach nachhaltigen Grundsätzen ist nicht neu und wird in der Forstwirtschaft bereits seit dem frühen 18. Jahrhundert umgesetzt.

Heute bezeichnet nachhaltiges Wirtschaften, verantwortungsbewusst mit den Ressourcen unserer Erde umzugehen und nur so viel zu verbrauchen, wie von der Natur auch wieder nachgebildet werden kann. Schließlich soll künftigen Generationen nicht die Lebensgrundlage entzogen werden. Dazu gehört natürlich auch, die Umwelt nicht mit Emissionen zu zerstören, Stichwort Klimawandel durch CO2/Methan-Emissionen.

Doch nachhaltiges Wirtschaften ist noch weitaus mehr. Die Kriterien sind in den 17 Zielen der Vereinten Nationen (hier nachlesen) für nachhaltige Entwicklung definiert, die auch in Unternehmen Anwendung finden sollten. Dazu gehören eine nachhaltige Produktion, weniger Ungleichheiten, menschenwürdige Arbeit, Geschlechtergleichheit etc.

–> Juristische Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zur natürlichen Person steht die juristische Person, häufig synonym gebraucht für Körperschaften, Vereine und Gesellschaften.

Jeder Mensch ist juristisch gesehen eine „natürliche Person“, verfügt ab seiner Geburt über Rechte und hat Pflichten zu erfüllen. Man spricht auch vom Menschen als „Rechtssubjekt“.
Der natürlichen Person steht die –> juristische Person gegenüber. Juristische Personen sind juristische Konstrukte und können Personengesellschaften, Aktiengesellschaften, Körperschaften oder Vereine sein.

Der Begriff „netto“ leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet „rein“. Damit kann man sich die Bedeutung gut merken:

Netto = Werte nach Abzug von Steuern und Abgaben

Folglich bezeichnet ein Netto-Preis den Preis ohne Umsatzsteuer. Ein Unternehmer rechnet lediglich mit Netto-Preisen, da er die Umsatzsteuer ohnehin als Vorsteuer zurückerhält.

–> Beziehungen

Wen könnte ich fragen, wer könnte mir helfen? Das sind Fragen, auf die vor allem Menschen, die über ein großes Netzwerk verfügen, schnell beantworten können. Daher ist es auch als Unternehmer wichtig, sich zu vernetzen und diese Kontakte nach dem Prinzip „geben und neben“ aktiv zu pflegen.

Auch im Internet finden sich Netzwerke, die sog. sozialen Netzwerke (Social Media). LinkedIn, Instagram, Facebook, TikTok und Co. sind daher für ein Unternehmen inzwischen ebenso wichtig geworden wie Netzwerke in der analogen Welt und sollten keinesfalls vernachlässigt werden.

Tipp: Machen Sie sich vor dem Start Ihres Engagements in den sozialen Medien aber zunächst Gedanken darüber, auf welcher Plattform Sie Ihre potenziellen Kunden antreffen. LinkedIn und TikTok bedienen völlig unterschiedliche Bedürfnisse und Zielgruppen.

Glossar O

Unter den operativen Tätigkeiten – auch operatives Tagesgeschäft genannt – versteht man die Arbeiten, die das Kerngeschäft eines Unternehmens betreffen und damit das, was täglich vom Unternehmer oder seinen Mitarbeitenden zu erledigen ist. Das können sein:

  • Wareneinkauf
  • Kundenbetreuung
  • Produktion
  • Angebotserstellung
  • Produktvertrieb
  • Rechnungsstellung etc.

Dem operativen Geschäft stehen die –> strategischen Tätigkeiten gegenüber, die zwar in der Gegenwart erledigt werden, aber erst in Zukunft – kurzfristig, mittelfristig oder sogar langfristig – zu Ergebnissen führen. Darunter fallen Optimierungen und Analysen.

–> Aufbauorganisation

Der Begriff Organisation kann im unternehmerischen Umfeld zum einen ein Regelwerk bezeichnen, nach der sich mehrere Personen richten, um eine Aufgabe zu lösen oder ein gemeinsames Ziel zu erreichen.
Siehe auch –> Aufbau-, Ablauforganisation.

Zum einen spricht man von einer Organisation, wenn es sich um eine Gruppe von Menschen handelt, die auf eine festgelegte Weise zusammenarbeiten, um zuvor definierte Ziele zu erreichen. Bei der Gruppe an Personen kann es sich um ein gewinnorientiertes Unternehmen oder eines in öffentlicher Hand handeln oder um eine sogenannte Non-Profit-Organisation, die für das Gemeinwohl tätig ist.

Unternehmen sind strukturiert und durch Regeln geprägt, an die sich im besten Fall alle Mitarbeitenden inklusive Geschäftsführung halten.
Zudem sollten die Zuständigkeiten auch strikt geregelt sein. Jeder Mitarbeitende sollte seine Kompetenzen kennen und genau wissen, für welche Arbeitsbereiche er zuständig ist.

Als Beispiel einer guten Organisation dient das geordnete Abhalten einer Besprechung wie unter –> Besprechungen beschrieben.

Glossar P

–> Mitarbeiter

Die Pflegeversicherung wurde bereits 1995 als Pflichtversicherung im Rahmen der Sozialbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Die Beiträge werden paritätisch vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Zweck der Pflegeversicherung ist die Absicherung des Arbeitnehmers für den Fall, dass dieser während seiner beruflichen Tätigkeit oder auch danach pflegebedürftig werden sollte.
Auch privat Krankenversicherte müssen eine Pflegeversicherung abschließen. Darüber hinaus gibt es auch für gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung mit privaten Pflegezusatzversicherungen aufzustocken.

–> Controlling

Wir Menschen planen den ganzen Tag. Das können kleine Vorhaben sein wie das bevorstehende Abendessen, aber auch strategische Entscheidungen wie die Planung des beruflichen Werdegangs, die Erreichung eines privaten Ziels wie Familienplanung oder auch eine Umstellung der Lebensgewohnheiten, um eine bessere Gesundheit zu erlangen.

Im unternehmerischen Umfeld wird die Planung für eine oder mehrere Jahre auch als Controlling bezeichnet. Das Controlling bildet auch die zu erwartenden Betriebszahlen ab.

Im Rahmen der Planung legt der Unternehmer fest, welche Unternehmensziele er wie und mit welchen Maßnahmen erreichen will. Dazu werden auch kurz-, mittel- und langfristige Ziele definiert, deren Erreichung er in diesen Zeitabständen kontrollieren sollte.
Zwar geht ein Plan selten komplett auf und oftmals hinkt man als Unternehmer in der Zielerreichung hinterher, aber die regelmäßige Kontrolle der Erreichung der Planwerte kann auf einen falschen Kurs aufmerksam machen. Womöglich muss man sich zunächst Zwischenziele überlegen oder andere Maßnahmen ergreifen, also Korrekturen vornehmen, um wieder auf den geplanten Weg zurückzufinden.
–> Soll/Ist-Vergleich

Im folgenden Beispiel orientiert sich die Planung an den Betriebswerten des Vorjahres:

Verwendet ein Unternehmer Geld, Produkte, Waren oder Leistungen seines Unternehmens für sich oder zu anderen privaten Zwecken, so spricht man von einer Privatentnahme.

Der häufigste Grund für eine Privatentnahme ist, dass sich der Unternehmer Geld für seinen Lebensunterhalt auf sein Privatkonto überweist oder finanzielle Rücklagen für seine Rente bildet. Solche Geldentnahmen sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Im Gegenteil dazu muss für Privatentnahmen in Form von Gegenständen oder Leistungen Umsatzsteuer gezahlt werden.

Doch nochmals zurück zu den Geldentnahmen für den Lebensunterhalt oder für die Rente. Diese Privatentnahmen sollten nicht zu knapp bemessen sein. Aus welchen wesentlichen Bestandteilen sich die Privatentnahmen zusammensetzen, zeigt die folgende Grafik.

In einem Unternehmen spricht man von einem Prozess, wenn eine aufeinanderfolgende Reihe von Aufgaben oder Aktivitäten gemeint ist, die alle zu einem zuvor definierten Ziel führen sollen.

Die Entwicklung von Produkten oder auch deren Herstellung erfolgt einem Prozess. Ein Prozess kann aber auch das Unternehmen intern betreffen, bspw. bei der Umstellung analoger Abläufe auf eine rein digitale Handhabung.

Glossar Q

Menschen machen Fehler und auch im Rahmen eines automatisierten Herstellungsprozesses können Probleme auftreten, die sich negativ auf die gewünschte Produktqualität auswirken.
Viele Unternehmen betreiben daher eine systematische Planung und Steuerung aller Produktions- und Dienstleistungsabläufen, um die Qualität aller Prozesse in ihrem Betrieb und damit letztendlich die Qualität von Produkten und Dienstleistungen auf das angestrebte Niveau zu bringen, zu halten oder weiterzuentwickeln.
Zum Qualitätsmanagement gehören u.a. die Professionalisierung der internen Kommunikation und deren Strukturen, die Dokumentation von Arbeitsabläufen und deren Auswertung sowie die Schulung und berufliche Weiterbildung von Mitarbeitenden.
Mittels Qualitätszertifizierungen bspw. nach ISO-Standards, können sich Unternehmen ihr Qualitätsmanagement im Zuge des Herstellungsprozesses ausweisen lassen.

Glossar R

–> Qualitätsmanagement

Weist ein dem Kunden ausgeliefertes Produkt oder eine Dienstleistung einen Mangel oder Fehler auf, ist der Kunde berechtigt diesen Mangel zu reklamieren und auf schnellstmöglich Behebung oder Austausch zu bestehen.
Für den Unternehmer oder Dienstleister mag eine solche Reklamation ein Ärgernis sein, ist sie doch mit zusätzlicher Arbeit verbunden. Die Behebung von Mängeln kann jedoch eine Chance sein, den Kunden mit einer schnellen und guten Leistung vom Service des eigenen Unternehmens zu überzeugen. Zudem bietet sich dem Unternehmer die Chance, im Rahmen seines Qualitätsmanagements die Ursache für den Mangel zu finden und dessen Entstehung in künftigen Aufträgen zu verhindern.

Daher unser Tipp: Reklamationen zügig und freundlich bearbeiten und Mängel schnellstmöglich mit höchstem Qualitätsanspruch beheben! Das kann Kunden durchaus beeindrucken, denn auch der Kunde weiß, dass nicht immer alles glatt gehen kann.

–> Sozialversicherung

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich in Deutschland um eine Pflichtversicherung, in Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zu Hälfte für den jeweiligen Mitarbeitenden einzahlen.
Zweck ist die Altersvorsorge von Angestellten und Arbeitern, aber auch die Unterstützung bei verminderter Erwerbsfähigkeit sowie die Hinterbliebenenrente, vorausgesetzt die für die Rente erforderlichen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen liegen vor.
Träger der Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung.

Hat ein Kunde (Schuldner) ein Produkt/eine Lieferung erhalten oder wurde für ihn eine Dienstleistung ausgeführt, stellt der Unternehmer (Gläubiger) ihm ein Dokument aus, das eine Abrechnung über die Lieferung oder Dienstleistung enthält, die sog. Rechnung.

Eine Rechnung muss die folgenden Angaben enthalten:

  1. Der Vollständiger Name sowie die Anschrift des Unternehmens
  2. Die Steuernummer oder Umsatzsteueridentnummer (USt-IdNr.)
  3. Der Vollständiger Name sowie die Anschrift des Kunden
  4. Das Ausstellungsdatum/Rechnungsdatum
  5. Die Rechnungsnummer
  6. Der Zeitpunkt der Lieferung/Leistung
  7. Die Menge und die Art der Lieferung bzw. der Umfang und die Art der Leistung
  8. Das Entgelt für die Lieferung/Leistung in Netto
  9. Der auf das Nettoentgelt entfallende Umsatzsteuersatz
  10. Der auf das Nettoentgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag

–> Berater

–> Deckungsbeitrag

Glossar S

–> Gläubiger

In Deutschland gehören zur gesetzliche Sozialversicherung fünf Versicherungen, die den Arbeitnehmer gegen allgemeine Lebensrisiken absichern soll: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, deren Beitragszahlung paritätisch zwischen Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil) und Arbeitnehmer (Arbeitnehmeranteil) aufgeteilt ist. Einen Sonderfall bildet dabei die Unfallversicherung. Hier ist der Arbeitgeber alleine in der Pflicht, für die Beiträge aufzukommen.

–> Berater

Wird das Vermögen eines Unternehmers oder dessen Unternehmens unterbewertet oder die Schulden in der Bilanz überbewertet, werden die Vermögensgegenstände nicht korrekt abgebildet. Die Differenz zwischen den Werten in den Bilanzen und den tatsächlichen Werten von Vermögensgegenständen oder Unternehmensanteilen wird im Rechnungswesen stille Reserve genannt.

Jeder Unternehmer sollte seinen Kunden ein festen Stundensatz kommunizieren können, den er für die Erbringung einer Leistung berechnet. Dazu muss er jedoch zuvor den Betrag ermitteln, den er von seinen Kunden verlangen muss, um gewinnbringend wirtschaften zu können.

Bei der Abrechnung ist es wichtig, alle geleisteten Stunden in Rechnung zu stellen. Oftmals besteht bei einem Unternehmer und vor allem bei Freiberuflern eine gewisse Scheu, alle Stunden zum angegebenen Stundensatz zu berechnen, da der Endbetrag sehr hoch erscheint oder Blindleistungen entstanden sind. Dann geht die ursprüngliche Kalkulation nicht mehr auf und auf lange Sicht fällt der Gewinn des Unternehmens zu gering aus.

Im Folgenden wird die Kalkulation eines Stundensatzes am Beispiel eines Handwerksbetriebs demonstriert.

Glossar T

Der Begriff „teilfertige Arbeiten“ oder „teilfertige Leistungen“ bezeichnen Arbeiten oder Produkte, die noch nicht fertiggestellt sind.

Gebraucht wird der Begriff bei der Erstellung der Bilanz oder des Jahresabschlusses eines Unternehmens.
Im Rahmen der Inventur zum Jahresende ist der Unternehmer verpflichtet, alle Gegenstände und Leistungen aufzulisten, die vorhanden sind bzw. erbracht wurden. Dazu gehören auch Arbeiten, Produkte und Dienstleistungen, die noch nicht final fertiggestellt bzw. abgeschlossen wurden. Diese müssen zu ihrem anteiligen Wert als teilfertige Arbeiten/Leistungen mit in die Inventur aufgenommen werden.

Unser Tipp: Auch im Rahmen des monatlichen –> Controllings sollte der Unternehmer sich einen Überblick über teilfertige Arbeiten verschaffen, um zu wissen, welche Leistungen bereits erbracht, aber noch nicht abgerechnet wurden.

Glossar U

Ein Unternehmer/Unternehmen gilt als überschuldet, wenn das Vermögen des Unternehmers/Unternehmens sowie die noch zu erwarteten Einnahmen die bestehenden Verbindlichkeiten (Schulden) nicht mehr abdecken.

Sobald ein Unternehmer feststellt, dass sein Unternehmen überschuldet ist, muss er innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist von drei Wochen einen –> Insolvenzantrag bei dem für sein Unternehmen zuständigen Amtsgericht einreichen.

Die Einnahmen eines Unternehmens durch Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Waren, Produkten oder Dienstleistungen innerhalb eines gewissen Zeitraums (Monat, Quartal, Geschäftsjahr) bezeichnet man als Umsatz.

Mit dem Umsatz deckt ein Unternehmen alle anfallenden Kosten und Entnahmen. Der Umsatz ist daher ein wichtiges Kriterium für den Erfolg eines Unternehmens.
Auf den Umsatz muss zudem Umsatzsteuer gezahlt werden.

Um seine Arbeitnehmer im Fall von Unfällen (auch auf dem Arbeitsweg), Berufskrankheiten oder gegen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abzusichern, ist jeder Unternehmer verpflichtet, seinen Betrieb bei der Berufsgenossenschaft oder bei einem anderen zuständigen Träger anzumelden und den gesamten Betrag für die Unfallversicherung aller seiner Mitarbeitenden zu tragen.
Die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt nicht nur im Schadensfall, sondern sorgt auch für die medizinische und berufliche Rehabilitation sowie für die Auszahlung von Renten und Übergangsgeldern.

–> Berater

–> Leitbild

Glossar V

–> Kammern

In Verbänden schließen sich Personen freiwillig zusammen, um gemeinsame Interessen und Ziele zu verfolgen und dabei evtl. sogar auf politische Entscheidungsprozesse Einfluss zu nehmen.
Verbände verfügen über eine, in einer Satzung festgelegte, interne Organisationsstruktur.
Kleine Vereine können Verbände sein, aber auch große Organisationen wie Wirtschafts-, Verbraucher-, Berufs- und Wohlfahrtsverbände oder auch Gewerkschaften.

Muss ein Unternehmer (Schuldner) gegenüber einem Kunden oder Lieferanten (Gläubiger) eine Verbindlichkeit erfüllen, ist er diesem gegenüber zu einer Leistung verpflichtet. Bei dieser Leistung kann es sich um eine finanzielle Leistung handeln (bspw. die Zahlung von geliefertem Material) oder auch um eine Dienstleistung (bspw. eine vom Kunden bereits bezahlte Reparatur durchführen).

Das Gegenteil einer Verbindlichkeit nennt man Forderung.

Der Verkauf ist ein Teilbereich des Vertriebs. Im Verkauf hat der Unternehmer oder seine Mitarbeitenden direkten Kontakt zu den Kunden und bemüht sich mit hoher Serviceorientierung um einen Verkaufsabschluss.

Im Unterschied dazu sorgt der Vertrieb im Unternehmen für die Verfügbarkeit von Produkten und Dienstleistungen für die Kunden. Die Vertriebsabteilung plant somit die Logistik sowie den Absatz und kümmert sich in kleinen Unternehmen auch nicht selten um das Marketing.

Ein Unternehmer spricht von Verlust, wenn in der Kostenrechnung seines Betriebs die Kosten die Erlöse aus seiner Geschäftstätigkeit übersteigen. Der –> Gewinn weist dann eine negative Zahl auf und die Aufwendungen im Unternehmen sind höher als die Erträge.

In der Bundesrepublik Deutschland wird mittels Verordnungen festgelegt, wie Gesetze ausgeführt werden sollen. Eine Verordnung wird durch die Verwaltung erlassen (Exekutive) und nicht wie bei Gesetzen durch das Parlament (Legislative).

Als Beispiel sei das Verkehrsrecht mit einer Vielzahl an Gesetzen genannt, die in den Paragraphen der Straßenverkehrsordnung Anwendung finden.

Glossar W

Von Wachstum spricht man in der Betriebswirtschaftslehre, wenn ein Unternehmen seine Größe und damit auch Kapazitäten nachhaltig durch Investitionen (internes/organisches Wachstum) erweitert oder ein anderes Unternehmen einkauft oder fusioniert (externes/anorganisches Wachstum).

Welche Investitionen in die Ressourcen zur Vergrößerung des Unternehmenswertes getätigt werden, muss ein Unternehmer sorgsam abwägen. Denn ganz gleich, ob er in das Anlagevermögen (bspw. Maschinenpark) oder in die Mitarbeiterentwicklung investiert, Wachstum kostet Geld. Daher ist eine sorgfältige Planung unabdingbar.

Unser Tipp: Achten Sie vor allen auf sog. sprungfixe Kosten. Diese entstehen beispielsweise, wenn zu einer vorhandenen Maschine eine zweite hinzugekauft wird und die Kosten damit „sprunghaft“ ansteigen. Eine solche Investition lohnt sich nur, wenn die Anschaffung dieser zweiten Maschine absolut nötig war und langfristig mit einer hohen Auslastung beider Maschinen zu rechnen ist.

–> Siehe auch Güter

Waren sind im Sinn der Wirtschaftswissenschaften materielle Güter, die auf einem Markt angeboten und nachgefragt werden. Das bedeutet, das Waren sowohl Gegenstand des Handels als auch des Wareneinsatzes sind (–> Materialeinsatz).

Dieses Sprichwort ist eine bei Wissenschaftlern gebräuchliche Redewendung und beschreibt den Anspruch , regelmäßig wissenschaftliche Publikationen veröffentlichen zu müssen, um langfristig wahrgenommen und beschäftigt zu werden.

Doch auch im Fall eines Unternehmers macht die Redewendung Sinn, denn schriftliche Aufzeichnungen sind für ihn nicht nur nützlich, sondern können ihn auch vor Schwierigkeiten bewahren.

Daher der Tipp: Ob im Gespräch mit Kunden, Dienstleistern, Zulieferern oder Mitarbeitern, machen Sie sich Notizen mit Datumsangabe! Wird zu einem späteren Zeitpunkt behauptet, dass sich ein Sachverhalt anders verhält als vereinbart, können Sie Ihre Position behaupten. Eine Option wäre zudem, Gespräche und Absprachen im Nachhinein in Form von Stichpunkten als E-Mail an Ihr Gegenüber zu senden, um die Vereinbarungen ohne großen Aufwand festzuhalten.

Als Werbung bezeichnet man im –> Marketing alle Maßnahmen, die dazu dienen, potenzielle Kunden über ein Produkt oder eine Dienstleistung zu informieren. Durch eine äußerst positive Darstellung des Produkts oder der Dienstleistung soll ein möglichst großer Anreiz gesetzt werden, das Produkt zu kaufen oder die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.

Werbung wird im Marketingmix sowie in Kombination mit Public Relations (Öffentlichkeitsarbeit) eingesetzt. Werbeträger können Anzeigen, Plakate, TV-Spots, Radio-Jingles, Banner und Anzeigen im Internet und sozialen Netzwerken sein oder auch Postwurfsendungen, Werbegeschenke und Couponing (Rabattmarken).

–> Siehe Lieferkette

Bieten mehrere Unternehmen ähnliche oder gleiche Waren oder Dienstleistungen an, stehen sie in Konkurrenz um potenzielle Kunden. Das heißt, sie stehen im direkten Wettbewerb zueinander.

Kein Unternehmen ist davor gefeit, Kunden an einen Wettbewerber zu verlieren. Sei es, weil dieser seine Leistungen oder Produkte preiswerter oder mit höherer Qualität anbietet oder der Kunde einfach neugierig auf die Konkurrenz ist.

Auch wenn ein hoher Wettbewerbsdruck für den Unternehmer anstrengend ist, sollte er die Herausforderung im positiven Sinn annehmen und Prozesse, Qualität und Leistungsportfolio seines Unternehmens überprüfen und ggf. verbessern. Andernfalls fungiert der Wettbewerb als Mittel der Auslese und das Unternehmen kann langfristig nicht im Markt bestehen.

Glossar Z

Der Begriff Zahlen Daten Fakten bezeichnen Kennzahlen, die wesentliche und damit wichtige Informationen aus einer Fülle an Informationen zur Verfügung stellen. ZDF dienen zumeist als Analysedaten und damit als unternehmerische Entscheidungsgrundlage.

–> Mahnung

Nach der Definition des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein Unternehmen/Unternehmer zahlungsunfähig, wenn es/er über einen Zeitraum von drei Wochen mindestens zehn Prozent seiner fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann.
Gelingt dem Unternehmen/Unternehmer in diesen drei Wochen nicht, durch Zuführung von Kapital (aus Eigenmitteln oder durch einen Bankkredit) wieder liquide zu werden, besteht die Verpflichtung, einen –> Insolvenzantrag bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht einzureichen.

Nicht selten geraten Unternehmen/Unternehmer unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten. Gründe sind nicht selten die schlechte Zahlungsmoral von Kunden oder auch die Notwendigkeit, die Preise senken zu müssen.

Ziele definieren wir sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld, um von uns erstrebenswerte Zustände in naher oder ferner Zukunft zu erreichen. Voraussetzung dafür ist, dass wir an der Erreichung dieser Ziele regelmäßig arbeiten.

Unser Tipp: Doch bei aller Zielstrebigkeit ist es wichtig, sich angemessene Ziele in realistischen Zeiträumen zu setzen. Zudem sollten Ziele quantifiziert werden, um sie messbar zu machen, und gerne auch in Teilziele aufgeteilt werden. Das fördert die Motivation sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich.

Zusammenfassung der Anforderungen an Zieldefinitionen: Spezifisch, realistisch ausführbar und erreichbar, aufteilbar in Teilziele, terminiert und messbar.

–> Kompetenz

Zinsen sind der Preis, den ein Schuldner für das Leihen von Geld an seinen Gläubiger zu zahlen hat. Der Zinssatz, der beim Abschluss eines Kreditvertrages festgelegt wird, wird in Prozenten angegeben.
Der Gegensatz von Zinsen sind Negativzinsen. Hier erhält der Schuldner Geld, wenn er um die Überlassung von Kapital bei einem Gläubiger ansucht.

+49 8031 8077048

Kontaktieren Sie uns für ein erstes unverbindliches Gespräch!
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontaktformular

Sie haben ein Anliegen außerhalb unserer telefonischen Sprechzeiten oder wünschen unseren Rückruf? Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage via Kontaktformular.