Dingliche Sicherheiten
Sicherheiten, die als Sachwert vorliegen und zur Absicherung von Darlehen verwendet werden können, bezeichnet man als dingliche Sicherheiten.
Ein Beispiel ist die Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek im Grundbuch, die dem Kreditgeber als Sicherheit dient und ihm per Vertrag Verwertungsrechte für den Fall zusichert, dass der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann.
Auch die Verpfändung von Sparguthaben oder die Abtretung einer Lebensversicherung an eine Bank fällt unter die dinglichen Sicherheiten.
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