Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Kleingewerbetreibende und Ausübende der freien Berufe (–> Freie Mitarbeiter) ermitteln ihren Gewinn über die sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Im Fall der freien Berufe ist dies sogar unabhängig von der Höhe des Umsatzes resp. Gewinns zulässig.
Der Name der gesetzlich vorgegebenen Gewinnermittlungsmethode leitet sich von der Art der Berechnung ab:
Gewinn = Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben
Nach der EÜR ergibt sich der Gewinn ergibt sich somit aus den Betriebseinnahmen minus/abzüglich der Betriebsausgaben.

