Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Kleingewerbetreibende und Ausübende der freien Berufe (–> Freie Mitarbeiter) ermitteln ihren Gewinn über die sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Im Fall der freien Berufe ist dies sogar unabhängig von der Höhe des Umsatzes resp. Gewinns zulässig.

Der Name der gesetzlich vorgegebenen Gewinnermittlungsmethode leitet sich von der Art der Berechnung ab:

Gewinn = Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben

Nach der EÜR ergibt sich der Gewinn ergibt sich somit aus den Betriebseinnahmen minus/abzüglich der Betriebsausgaben.



FIVENTUS GmbH

Unternehmensberatung für den Mittelstand in Rosenheim (Bayern) – deutschlandweit tätig

Fiventus begleitet kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei strategischen, betriebswirtschaftlichen und operativen Herausforderungen.
Schwerpunkte: Betriebsmanagement, Produktionsmanagement, Restrukturierung, Krisenmanagement und Unternehmensnachfolge.

Kontakt

Fiventus GmbH
Ludwigsplatz 9
83022 Rosenheim
Bayern, Deutschland

Telefon: +49 (0)8031 8077048
E-Mail: uwe.kraft@fiventus.de

Beratung vor Ort in Rosenheim und Bayern sowie deutschlandweit.

Beratungsleistungen

Rechtliches