Gläubiger
–> Schuldner
Ein Gläubiger oder Kreditor verfügt gegenüber einer anderen (natürlichen oder juristischen) Person, dem Schuldner, über eine Leistungsanforderung. Beispielsweise hat der Gläubiger einen Kredit gewährt, Ware geliefert oder eine Dienstleistung erbracht, für die er einen Ausgleich – zumeist in Form von Geld – erwartet. Der Gläubiger „glaubt“ demnach seinem Schuldner, dass dieser diese Schuld begleichen wird.

