Industrie- und Handelskammer (IHK)

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–> Handwerkskammer

Sind in Handwerkskammern reine Handwerksunternehmen organisiert, übernehmen für Gewerbetreibende, Unternehmen, Landwirtschaften (mit Gewerbesteuerpflicht) und Freiberufler (mit bspw. einer GbR oder GmbH als Rechtsform) die Industrie- und Handelskammern, kurz IHK, die Interessenvertretung gegenüber Kommunen und anderen staatlichen Stellen.

Die Industrie- und Handelskammern sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts regional organisiert und branchenübergreifend. Die Mitgliedschaft ist für jeden Unternehmer per Gesetzt Pflicht.

Die IHK bestellt und vereidigt Sachverständige und ist für die Berufsausbildung in nicht-handwerklichen Gewerbeberufen zuständig.



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Schwerpunkte: Betriebsmanagement, Produktionsmanagement, Restrukturierung, Krisenmanagement und Unternehmensnachfolge.

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