Juristische Person
–> Natürliche Person
Eine juristische Person bezeichnet nicht einen einzelnen Menschen mit seinen bürgerlichen Rechten und Pflichten, sonder vielmehr eine Gruppe von Personen oder eine Institution mit vom Gesetz anerkannter rechtlichen Selbstständigkeit. Eine juristische Person ist damit Träger von Rechten und Pflichten, kann über Vermögen verfügen, als Erbe fungieren sowie Klagen führen oder verklagt werden.
In Deutschland können juristische Personen sein:
- Aktiengesellschaften (AG)
- Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaften
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts (bspw. Gemeinden, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern)
- Vereine
- Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
- Stiftungen

