Krankenversicherung
Jeder, und fühlt er sich auch noch so gesund, kann ernsthaft erkranken, und sei es, dass er durch einen Unfall für längere Zeit seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann.
Zu diesem Zweck wurde in Deutschland bereits Ende des 19. Jahrhunderts die Krankenversicherung für Arbeitsnehmer als Pflichtversicherung eingeführt. Getragen wird sie jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zweck ist die finanzielle Absicherung und Heilbehandlung im Krankheitsfall und der damit verbundenen Folgerisiken wie langfristige Arbeitsunfähigkeit und Pflege.
Die Beiträge zur Krankenversicherung erhöhen sich ab einer bestimmten Einkommenshöhe nicht mehr, der sog. Beitragsbemessungsgrenze. Ist diese erreicht, hat ein Angestellter die Option, zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu wählen.

