Nachfolgeregelung

Vor einigen Jahren hatte ich die Anfrage eines 78-jährigen Unternehmers, der gerne seine Nachfolge regeln und den Betrieb auf seinen Sohn übertragen wollte. Der 54-jährige Sohn war wenig begeistert und meinte, dass dies schon vor 20 Jahren hätte geschehen sollen und er doch lieber gleich mit dem Vater in den Ruhestand gehen wolle.

Das zeigt uns, dass sich jeder Unternehmer bereits fünf bis zehn Jahre vor dem gewünschten Übergabetermin bereits Gedanken über seine Nachfolge machen sollte, unter Einbeziehung aller Beteiligten.
Nur so bleibt genügend Zeit, entsprechende Verträge abzuschließen und Vorkehrungen zu treffen sowie alle betriebswirtschaftlichen, steuertechnischen und juristischen Fragen zu klären.

Grundsätzlich stehen einem Unternehmer drei Möglichkeiten offen, seine Nachfolge zu regeln:

  1. Das Unternehmen verkaufen
  2. Einen Partner aufnehmen
  3. Einen internen Nachfolger einsetzen (Familie oder Mitarbeiter)

Alle drei Optionen können zum Erfolg führen. Es sollte jedoch die Option gewählt werden, mit der die Fortführung des Unternehmens nach der Übergabe nicht gefährdet ist. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die korrekte Ermittlung des Firmenwerts. Es sollte aus dieser Ermittlung eine Kaufpreis resultieren, der sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer akzeptiert werden kann und dem Käufer ermöglicht, die Geschäfte erfolgreich weiterzuführen.

Unser Tipp: Bei der Firmenübergabe innerhalb in der Familie würden wir dazu raten, das Familienvermögen nicht gleich unter allen Erben aufzuteilen. Das Kind, das den Betrieb weiterführen wird, sollte auch die höheren Vermögenswerte erhalten, um Investitionen und Instandhaltung auch künftig sicherstellen zu können.



FIVENTUS GmbH

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