Sozialversicherung, Sozialkassen
In Deutschland gehören zur gesetzliche Sozialversicherung fünf Versicherungen, die den Arbeitnehmer gegen allgemeine Lebensrisiken absichern soll: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, deren Beitragszahlung paritätisch zwischen Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil) und Arbeitnehmer (Arbeitnehmeranteil) aufgeteilt ist. Einen Sonderfall bildet dabei die Unfallversicherung. Hier ist der Arbeitgeber alleine in der Pflicht, für die Beiträge aufzukommen.

