Überschuldung
Ein Unternehmer/Unternehmen gilt als überschuldet, wenn das Vermögen des Unternehmers/Unternehmens sowie die noch zu erwarteten Einnahmen die bestehenden Verbindlichkeiten (Schulden) nicht mehr abdecken.
Sobald ein Unternehmer feststellt, dass sein Unternehmen überschuldet ist, muss er innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist von drei Wochen einen –> Insolvenzantrag bei dem für sein Unternehmen zuständigen Amtsgericht einreichen.

