Firmenlogo

Waren und Dienstleistungen ähneln sich zumeist sehr. Um das eigene Unternehmen hervorzuheben, genügt es daher nicht nur, hervorragende Produkte oder Dienstleistungen anzubieten. Vielmehr sollten Sie auch an Ihrer Außenwirkung arbeiten und zumindest ein individuelles Logo (Firmenzeichen) von einem professionellen Grafiker erstellen lassen.

Um der Gefahr vorzubeugen, dass Ihr Firmenname sowie Ihr Logo von der Konkurrenz kopiert werden (und dies geschieht im Fall erfolgreicher Unternehmen nicht selten), ist es ratsam, beides schützen zu lassen.
Hierzu wenden Sie sich am besten an einen Patentanwalt oder direkt an das Deutsche Patent- und Markenamt. Auf der Website des DPMA können Sie Ihre Marke gegen eine Gebühr anmelden und zudem recherchieren, ob es bereits einen Markeneintrag in ähnlicher Art für Ihren Geschäftsbereich (eingeteilt in sog. Nizza-Klassen) gibt. Sollte dies der Fall sein, wäre es ratsam, Ihren Geschäftsauftritt nochmals zu überarbeiten.

Unser Tipp: Generell ist es einfacher, eine sog. Wort-Bild-Marke anzumelden als eine reine Wort-Marke. Das Bild in Ihrem Logo sollte dabei den Gegenstand Ihres Angebots nicht zu stark betonen resp. abbilden, um späteren Anfechtungen vorzubeugen.

Nach Eintragung in das Markenregister ist Ihr Logo (ggf. mit Firmenname) ein geschütztes Markenzeichen. Das bekannte „R im Kreis“ für Registered Trademark dürfen Sie dann gerne nutzen. Da es sich aber um ein Zeichen aus dem angloamerikanischen Raum handelt, ist dies nicht nötig.



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