Gläubiger Identifikationsnummer
–> SEPA Lastschriftverfahren
Am 1. Februar 2014 wurden in Europa einheitliche Standards im Zahlungsverkehr eingeführt und damit ein einheitlicher Zahlungsverkehrsraum – die Single Euro Payments Area, kurz SEPA – geschaffen.
Wollen Sie als Unternehmer auch an diesem Zahlungsverkehr in Form von SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschriften teilnehmen, müssen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer über die Website der Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragen. Eine Antragsstellung per Telefon oder auf postalischem Wege ist nicht möglich.

