Privatentnahmen

Verwendet ein Unternehmer Geld, Produkte, Waren oder Leistungen seines Unternehmens für sich oder zu anderen privaten Zwecken, so spricht man von einer Privatentnahme.

Der häufigste Grund für eine Privatentnahme ist, dass sich der Unternehmer Geld für seinen Lebensunterhalt auf sein Privatkonto überweist oder finanzielle Rücklagen für seine Rente bildet. Solche Geldentnahmen sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Im Gegenteil dazu muss für Privatentnahmen in Form von Gegenständen oder Leistungen Umsatzsteuer gezahlt werden.

Doch nochmals zurück zu den Geldentnahmen für den Lebensunterhalt oder für die Rente. Diese Privatentnahmen sollten nicht zu knapp bemessen sein. Aus welchen wesentlichen Bestandteilen sich die Privatentnahmen zusammensetzen, zeigt die folgende Grafik.



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