Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Vertragspartner sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein Arbeitsvertrag sollte die folgenden Merkmale enthalten:

  • Vertragsparteien (Namen, Betrieb etc.)
  • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Befristete Verträge: Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort
  • Entlohnung
  • Vom Arbeitnehmer zu leistende Tätigkeiten
  • Kündigungsfristen
  • Vereinbarte Arbeitszeit und Arbeitstage
  • Erholungsurlaub


FIVENTUS GmbH

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