Beitragsbemessungsgrenze
Die Höhe der Beiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungen (Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung) richten sich nach dem jeweiligen Bruttoarbeitseinkommen. Einkommen über einem gewissen Höchstbetrag, der sog. Beitragsbemessungsgrenze, sind jedoch beitragsfrei. Die Bemessungsgrenzen sind für die verschiedenen Versicherungen unterschiedlich und werden jährlich angepasst.

