Buchhaltung / Buchführung
Jeder Unternehmer muss dringend dafür sorgen, dass alle Belege seines Betriebs ordnungsgemäß gesammelt und verbucht werden. Dies können Sie selbst erledigen oder Sie beauftragen Ihre Steuerkanzlei mit dieser Aufgabe. Leiten Sie Ihre Belege aber spätestens bis zum 10. eines jeden Folgemonats an Ihren Steuerberater weiter!
Der Aufwand in der Buchhaltung unterscheidet sich nach Unternehmensgröße.
Kleinere Unternehmen unterliegen der sogenannten –> Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Dazu werden die Ein- und Ausnahmen erfasst und aufsummiert. Aus der Differenz beider Summen ergibt sich der Gewinn. Bis zu gewissen Grenzen können kleine Unternehmen auch einen Antrag auf –> Istversteuerung beim Finanzamt stellen.
Größere Unternehmen sind dagegen zur –> Sollversteuerung verpflichtet. Sie unterliegen zudem der –> Bilanzierung und müssen eine –> doppelte Buchhaltung führen. Doppelte Buchführung bedeutet, dass jeder Beleg sowohl über ein Anlagen- als auch über ein Erfolgskonto gebucht wird. Auf diese Weise hat der Unternehmer zu jeder Zeit einen Überblick über Vermögen und Schulden seines Betriebs.

