Gewerbeschein
Jeder, der plant, sich selbstständig zu machen und ein Unternehmen zu gründen, benötigt einen Gewerbeschein. Lediglich Ausübende der sog. freien Berufe sind davon ausgenommen. Beispiel hierfür sind Wissenschaftler, Künstler, Übersetzer, Erzieher oder auch Anwälte.
Einen Gewerbeschein beantragt man beim örtlichen Gewerbeamt gegen eine überschaubare Gebühr. Wichtig ist, dass der Gewerbeschein für die Dauer der gewerblichen Tätigkeit ausgestellt ist. Denn mit diesem weist der Unternehmer nach, dass sein Gewerbe angemeldet ist und offiziell betrieben wird.

