Gewerbeschein

Jeder, der plant, sich selbstständig zu machen und ein Unternehmen zu gründen, benötigt einen Gewerbeschein. Lediglich Ausübende der sog. freien Berufe sind davon ausgenommen. Beispiel hierfür sind Wissenschaftler, Künstler, Übersetzer, Erzieher oder auch Anwälte.

Einen Gewerbeschein beantragt man beim örtlichen Gewerbeamt gegen eine überschaubare Gebühr. Wichtig ist, dass der Gewerbeschein für die Dauer der gewerblichen Tätigkeit ausgestellt ist. Denn mit diesem weist der Unternehmer nach, dass sein Gewerbe angemeldet ist und offiziell betrieben wird.



FIVENTUS GmbH

Unternehmensberatung für den Mittelstand in Rosenheim (Bayern) – deutschlandweit tätig

Fiventus begleitet kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei strategischen, betriebswirtschaftlichen und operativen Herausforderungen.
Schwerpunkte: Betriebsmanagement, Produktionsmanagement, Restrukturierung, Krisenmanagement und Unternehmensnachfolge.

Kontakt

Fiventus GmbH
Ludwigsplatz 9
83022 Rosenheim
Bayern, Deutschland

Telefon: +49 (0)8031 8077048
E-Mail: uwe.kraft@fiventus.de

Beratung vor Ort in Rosenheim und Bayern sowie deutschlandweit.

Beratungsleistungen

Rechtliches