Handwerkskammer (HWK)
–> Kammern
Innerhalb eines Bezirks organisiert sich das Handwerk in sogenannten Handwerkskammern. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, vertreten die wirtschaftlichen Interessen des Handwerks, regeln die Aus- und Weiterbildung von Lehrlingen, Gesellen sowie Meistern, haben die Aufsicht über die Innungen und Kreishandwerkerschaften im jeweiligen Bezirk und beraten die Betriebe in unternehmerischen und rechtlichen Fragen.
Die Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer ist verpflichtend, entsprechende Beiträge sind von jedem Handwerksbetrieb zu zahlen.

