Zahlungsunfähigkeit
Nach der Definition des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein Unternehmen/Unternehmer zahlungsunfähig, wenn es/er über einen Zeitraum von drei Wochen mindestens zehn Prozent seiner fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann.
Gelingt dem Unternehmen/Unternehmer in diesen drei Wochen nicht, durch Zuführung von Kapital (aus Eigenmitteln oder durch einen Bankkredit) wieder liquide zu werden, besteht die Verpflichtung, einen –> Insolvenzantrag bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht einzureichen.
Nicht selten geraten Unternehmen/Unternehmer unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten. Gründe sind nicht selten die schlechte Zahlungsmoral von Kunden oder auch die Notwendigkeit, die Preise senken zu müssen.

