Innung
Neben der Handwerkskammer existieren in Deutschland auch Innungen als Zusammenschluss von Handwerksbetrieben mit identischen oder ähnlichen Ausrichtungen. Sie sind Nachfolger der ehemaligen Zünfte und lokal oder zumindest regional ausgerichtet. Prominente Beispiele sind die Bäcker- oder Dachdeckerinnungen.
Wie im Fall der Handwerkskammern dienen die Innungen der Interessenvertretung und bieten Beratungsleistungen an. Es gibt aber einen großen Unterschied: Die Mitgliedschaft in einer Innung ist freiwillig. Gleichwohl unterliegt jede Innung der Rechtsaufsicht der jeweiligen Handelskammer.

