Insolvenz

Die Insolvenz bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit. Das bedeutet, dass ein –> Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen –> Gläubigern nicht mehr nachkommen kann.

Gründe für eine Insolvenz können Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit oder bestehende Zahlungsunfähigkeit sein.

Meldet ein Unternehmer Insolvenz an, darf er nicht mehr über sein Vermögen verfügen, schützt aber sein Unternehmen gegen den Zugriff der Gläubiger.
Im Zuge des mit der Anmeldung der Insolvenz initiierten Insolvenzverfahrens werden alle Schulden und Vermögenswerte des Unternehmens von einem, durch ein Gericht bestellten Insolvenzverwalter geprüft. Ziel ist, herauszufinden, ob und unter welchen Bedingungen das Unternehmen weiterbestehen kann oder ob eine Abwicklung unvermeidlich ist. Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens ist in der Insolvenzordnung, kurz InsO, festgelegt.



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