Kurzarbeit & Kurzarbeitergeld

Bricht in einem Unternehmen die Auftragslage ein und können nicht mehr alle Mitarbeitende entsprechend ihrer Arbeitsverträge beschäftigt werden, greifen Betriebe auf Kurzarbeit zurück. Dies bedeutet, dass sich die Arbeitszeit für die Belegschaft oder auch nur für einen Teil davon verringert oder komplett ausgesetzt wird.

Kurzarbeit ist durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert, d. h. die betroffenen Mitarbeiter erhalten den Großteil ihrer Bezüge von der Bundesagentur für Arbeit, das sog. Kurzarbeitergeld.

Zweck der Kurzarbeit ist, Kündigungen zu vermeiden. Nach Erholung der wirtschaftlichen Situation des Betriebs kann der Arbeitgeber so wieder auf seine eingespielte Belegschaft zurückgreifen und muss keine erneute Krise aufgrund von Personalmangel befürchten.



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