Leasing

Unter Leasing oder einem Leasingvertrag ist ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder auch ein sog. „atypischer“ Mietvertrag zu verstehen. Das bedeutet, dass der Leasingnehmer Ware bzw. Wirtschaftsgüter nicht kauft, sondern sich lediglich die Nutzung des Gegenstandes über einen vertraglich geregelten Zeitraum sichert. Zivilrechtlich bleibt der Leasinggeber der Eigentümer. Er erhält das Wirtschaftsgut nach Ablauf des Leasingvertrags zurück.

Für den Leasingnehmer besteht der Vorteil darin, dass Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich zu hundert Prozent abgesetzt werden können, die eigene Liquidität geschont wird und nach Beendigung des Vertrages auch die Verantwortung für den geleasten Gegenstand erlischt.

Doch Leasing hat auch Nachteile. Das Wirtschaftsgut kann nicht über einen längeren Zeitraum genutzt und auch nicht (mit Gewinn) verkauft werden.
–>Stille Reserven

Ein Unternehmer sollte die Entscheidung, ob er leasen oder kaufen soll, daher gut abwägen und alle Faktoren – Leasinggebühren, Nutzungsdauer, Fixkosten oder Zinsen bei einer Finanzierung – genau prüfen.



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