Mandatsreferenz

Im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, des –> SEPA Lastschriftverfahrens, wird vom Zahlungsempfänger eine eindeutige, bis zu 35 Zeichen lange, Kennung für eine vom Zahlungspflichtigen erteilte Lastschrift-Einwilligung (Mandat) vergeben.
Gemeinsam mit der –> Gläubiger-Identifikationsnummer ermöglicht diese Kennung dem Zahlungsempfänger eine eindeutige Zuordnung der mit dem Mandat verbundenen Zahlungseingänge.

Manche Banken verwenden statt Begriffe wie Mandatsreferenz, Mandat oder Mandat-ID auch Bezeichnungen wie Ermächtigungsreferenz, -nummer oder –kennzeichen.



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