Mahnverfahren

Zahlt ein Schuldner (Kunde) die Rechnung nicht oder kommt er seiner geschuldete Leistung trotz mehrfacher Aufforderung durch Mahnung oder trotz Mediation nicht nach, ist der Gläubiger (Unternehmer) berechtigt, ein gerichtliches Mahnverfahren anzustrengen. Mit der Einleitung des Mahnverfahrens wird die Verjährung der Forderung des Gläubigers ausgesetzt. Zudem muss die Forderung nicht nachgewiesen werden, es erfolgt lediglich eine Prüfung der Formalien (Angaben zur Rechnung und zur Bestellung des Kunden). Dieser Nachweis obliegt im Streitfall den Gerichten.

Der Schuldner strengt das Mahnverfahren an, indem er einen offiziellen Vordruck (hier downloaden) ausfüllt und an das zuständige Gericht (hier informieren) seines Bundeslandes stellt. Der Mahnantrag kann inzwischen auch online unter Verwendung einer Signatur oder eines Barcodes erfolgen.

Unser Tipp: Oftmals führt die gerichtliche Zahlungsaufforderung bereits zum Erfolg. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, ist zu überlegen, ob Sie den Weg über die Gerichte gehen wollen, da der Gläubiger die Gerichtskosten vorstrecken muss. Es gilt somit für Sie abzuwägen, ob Sie im Streitfall die Höhe Ihrer Forderung Aufwand und Kosten wert sind.



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