Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde bereits 1995 als Pflichtversicherung im Rahmen der Sozialbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Die Beiträge werden paritätisch vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Zweck der Pflegeversicherung ist die Absicherung des Arbeitnehmers für den Fall, dass dieser während seiner beruflichen Tätigkeit oder auch danach pflegebedürftig werden sollte.
Auch privat Krankenversicherte müssen eine Pflegeversicherung abschließen. Darüber hinaus gibt es auch für gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung mit privaten Pflegezusatzversicherungen aufzustocken.



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