Teilfertige (halbfertige) Arbeiten
Der Begriff „teilfertige Arbeiten“ oder „teilfertige Leistungen“ bezeichnen Arbeiten oder Produkte, die noch nicht fertiggestellt sind.
Gebraucht wird der Begriff bei der Erstellung der Bilanz oder des Jahresabschlusses eines Unternehmens.
Im Rahmen der Inventur zum Jahresende ist der Unternehmer verpflichtet, alle Gegenstände und Leistungen aufzulisten, die vorhanden sind bzw. erbracht wurden. Dazu gehören auch Arbeiten, Produkte und Dienstleistungen, die noch nicht final fertiggestellt bzw. abgeschlossen wurden. Diese müssen zu ihrem anteiligen Wert als teilfertige Arbeiten/Leistungen mit in die Inventur aufgenommen werden.
Unser Tipp: Auch im Rahmen des monatlichen –> Controllings sollte der Unternehmer sich einen Überblick über teilfertige Arbeiten verschaffen, um zu wissen, welche Leistungen bereits erbracht, aber noch nicht abgerechnet wurden.

