Kündigung

Durch eine Kündigung wird ein Geschäft oder Dauerschuldverhältnis durch eine einseitige Willenserklärung beendet. Kündigungen des Arbeitsverhältnisses oder eines Mietvertrags sind allgemein bekannte Beispiele.
Zu beachten ist, dass eine Kündigung erst dann wirksam wird, wenn erwartet werden kann, dass der Empfänger die Kündigung auch tatsächlich erhalten hat. Man spricht in diesem Fall von einer empfangsbedürftigen Willenserklärung.



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