Lohnsteuer

Die Lohnsteuer betrifft lediglich Arbeitnehmer und wird daher nur auf nicht selbstständige Arbeit erhoben. Als Vorauszahlung der Einkommenssteuer wird sie vom Arbeitgeber direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dem Arbeitgeber wird das Gehalt nach Steuern und damit netto ausbezahlt.
Am Ende eines jeden Jahres hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, mittels einer Lohnsteuererklärung persönliche Kosten beim Finanzamt geltend zu machen, die zu einer Rückerstattung von Teilen der zuvor gezahlten Lohnsteuer führen können.



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