Mahnung (=Zahlungserinnerung)

Mit einer Mahnung fordert der Unternehmer (–> Gläubiger) seinen Kunden (–> Schuldner) dazu auf, seine überfälligen Rechnungen zu zahlen und damit die geschuldeten Leistungen zu erbringen.

Führt die erste Mahnung nicht zum Erfolg, folgen weitere Zahlungsaufforderungen, dann auch mit Mahnungsgebühren, gestaffelt nach Mahnung zwischen 5 und 10 Euro. Führen auch diese außergerichtlichen Mahnungen nicht zum Erfolg, kann der Gläubiger ein gerichtliches à Mahnverfahren einleiten.

Unser Tipp: Formulieren Sie die erste Mahnung freundlich. Es kann ja auch sein, dass Ihr Gläubiger schlichtweg übersehen hat, Ihre Rechnung zu zahlen.



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